Wasserversorgung

Aus Chamapedia

Der «Pfrundsod» beim Schloss St. Andreas, südlich des Kaplanenhauses, aus welchen früher das Wasser in einem eichenen Kübel an schwerer Kette gehoben wurde, die über den eichenen Wellbaum mit grossem Schwungrad geführt wurde. Um 1848 wurde das ihn schützende Sodhäuschen «von 12 Schuh Länge und 8 Schuh Breite» entfernt, der Schacht ausgeputzt, mit neuen Tücheln versehen, mit Steinplatten abgedeckt und durch einen steinernen Trog ergänzt.


Titelblatt des Wasserversorgungs-Vertrags zwischen Zug und Cham, 26.04.1887
Verlegung der grosskalibrigen Wasser-Transportleitung von Hünenberg durch die Chamer Seebucht zum Alpenblick, Sommer 1977
Karte Wasserversorgung Cham, Stand 1988

Die Chamerinnen und Chamer versorgen sich früher mit Wasser aus Sodbrunnen und teilweise auch mit eher spärlich vorhandenem Quellwasser. 1887 erhält Cham einen Anschluss an die Wasserversorgung Zug. Seither ist Cham ausreichend mit Trinkwasser versorgt.


Chronologie

1859 Michael Hess verkauft am 30. März «sein im Hirsgarten befindliches Wasser». Die Quellen im Hirsgarten, die damit gemeint sind, speisten einst möglicherweise das Lorzenbad. Neben vereinzelten Quellfassungen holen die Chamerinnen und Chamer ihr Wasser aus Sodbrunnen.

1880 George Ham Page (1836–1899), der Generaldirektor der Chamer Anglo-Swiss Condensed Milk Company, verhandelt mit der 1878 gegründeten Aktiengesellschaft Wasserversorgung Zug (ab 1892 Aktiengesellschaft Wasserwerke Zug WWZ) über eine Verlängerung der Wasserleitungen bis nach Cham. Eine Einigung kommt nicht zustande, was Page erzürnt: Er müsse demnach Wasser aus dem Jordan nach Cham leiten! Im gleichen Jahr erstellt Pages Milchsüdi auf eigene Kosten ein Leitungsnetz für die Milchfabrik. Ein Pumpwerk am rechten Lorzenufer speist die Leitung, die der Zugerstrasse entlang führt und bis zu den Arbeiterhäusern im Quartier Enikon reicht. [1]

1886/1887 Industrie und Gewerbe sind aber an einem Anschluss interessiert, den neben Trinkwassersicherheit und Verbesserung des Brandschutzes bietet die neue Hochdruckwasserversorgung auch die Möglichkeit, Wassermotoren und -turbinen zum Antrieb beliebiger Maschinen in Betrieb zu nehmen. Ein Gewerbebetrieb ist danach nicht mehr zwingend auf einen Standort an einem Fliessgewässer angewiesen. Eine Versammlung im Restaurant Bären befasst sich am 23. Januar mit der Wasserversorgung in Cham. Ein Komitee unter der Führung von Anglo-Swiss-Direktor David Page (1844–1903), dem späteren Gemeindepräsidenten Hieronymus Baumgartner (1850–1929), der als Chamer auch im Verwaltungsrat der Zuger Wasserversorgung sitzt, und Kantonsrat Heinrich Wiss (1854–1935) wird bestimmt, das mit der Wasserversorgung Zug einen Liefervertrag aushandeln soll. Die Milchfabrik sichert zu, Wasser im Wert von 1500 Franken pro Jahr zu beziehen. Zusätzliche 104 Personen oder Betriebe geben an, Wasser beziehen zu wollen, so dass der geforderte Minimalumsatz von 4000 Franken garantiert ist. [2]

Bereits am 26. April 1887 steht der «Wasserversorgungs-Vertrag» zwischen Zug und Cham (Original-Wortlaut unten). Darin wird festgehalten, dass die Wasserversorgung Zug ihre Leitungen, die derzeit im Gebiet Chollermüli enden, weiter bis nach Cham zieht. Somit erhält Cham Trinkwasser aus Zug und eine funktionierende Versorgung mit fliessendem Wasser. An diesem Tag genehmigt die Generalversammlung der Wasserversorgung Zug die Verlängerung der Wasserleitung nach Cham. Der Aufwand dafür beträgt 47'600 Franken. [3] Falls ausreichend Wasser vorhanden ist, kann auch das Chamer Gewerbe Triebwasser beziehen, um damit Maschinen in den Werkstätten anzutreiben. Cham ist zudem berechtigt, im Dorf «eine beliebige Anzahl Hydranten» aufzustellen, allerdings mit «Zugersystem mit schweiz. Normalschlauchgewinde». Im Juli 1887 beginnt man mit dem Wasserleitungsbau, wobei «ungeahnte Terrrain-Schwierigkeiten» vor dem Dorf Cham das Projekt um «mehrere tausend Franken» verteuern. Am 24. November, ein Tag nach dem Chomer Märt, werden die letzten Röhren verlegt. [4]

Am Sonntag 27. November feiert die Chamer Bevölkerung ein grosses «Wasserfest» gefeiert: Das ganze Dorf wird mit Fahnen geschmückt, abends sogar elektrische Beleuchtung eingeschaltet. Auf der Zugerstrasse wird eine Blechtafel angebracht, aus der folgende Buchstaben und Zahlen ausgestanzt sind: «18 H W 87». Cham ehrt damit Heinrich Wiss, den erwähnten initiativen Aktuar des Gründerkomitees und späteren Chamer (Ehrenbürger). [5] Am Festtag selber fahren Vertreter des Zuger Regierungsrats, des Zuger Stadtrats und die Aktionäre der Wasserversorgung Zug – insgesamt 471 Personen – mit einem «Extra-Dampfboot» über den See nach Cham und gehen beim «Seebad» östlich von St. Andreas an Land. Auf dem Rabenplatz hält der Zuger Stadtpräsident Silvan Stadlin (1843–1925) seine Festrede. [6] Anschliessend demonstrieren die Feuerwehren von Cham, Zug, Baar und Menzingen der Bevölkerung die neue Hydrantenlage und die neuen Möglichkeiten bei der Brandbekämpfung. Nur der Übungsteil mit einer Verlegung einer Schlauchleitung auf die Terrasse des Kirchturms von St. Jakob misslingt. Er hätte den Chamerinnen und Chamern zeigen sollen, «daß auch die höchsten Häuser im Nothfalle von den Hülfe spendenden Strahlen der Hydranten erreicht werden.» Ein Abendessen für die Feuerwehrmannschaften im Neudorf, ein Bankett im Gasthaus «Raben» für die geladenen Gäste, ein Fackelzug der Feuerwehren und ein spätes Feuerwerk machen aus dem Anlass ein Volksfest. [7] Die neue Wasserversorgung hat aber auch ihren Preis: Die Chamerinnen und Chamer erhalten ein eigenes Reglement und müssen höhere Gebühren entrichten als der Stadtzuger Abonnenten. [8]

1889 In Lindencham wird eine grosse «Wasserversorgungs-Eröffnungsfeier» mit einer Feuerwehrübung und einem Festbankett zelebriert. [9] Finanziert haben die Wasseranschlüsse und die Hydranten das Kloster Heiligkreuz mit 2000 Franken, die Gemeinde Cham mit 1000 und die Nachbarschaft Lindencham mit einigen 100 Franken. [10]

1902/1903 Einige Chamer wollen sich der Wasserversorgung Steinhausen anschliessen, weil die Wasserwerke Zug Mühe haben, in allen Gemeindeteilen stets ausreichend Wasser zu liefern. 1903 wird daher eine zweite Wasserleitung von Zug nach Cham gebaut. [11]

1904 Lindencham und Friesencham erhalten weitere Wasseranschlüsse, der aus der Leitung in der Sinserstrasse bei Lindencham gespiesen werden. [12]

1910 Die Wasserwerke Zug erweitern ihr Wasserleitungsnetz bis nach Enikon und zum Teuflibach.

1912 Die Wasserleitungen der Wasserwerke Zug führen nun lorzenabwärts bis nach Hagendorn und Rumentikon. [13] Nach der extremen Trockenheit im Jahr 1911 ist dies eine Wohltat.

1916 Cham wird nach zähen Verhandlungen mit den Wasserwerken Zug tariflich der Stadt Zug gleichgestellt; zuvor musste Cham 20 Prozent höhere Tarife entrichten. [14]

1919 Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs erhalten auch Niederwil und Oberwil einen Wasserleitungsanschluss. Damit können grosse Teile der Gemeinde Cham mit Trinkwasser versorgt werden. [15]

1922 Das Kloster Heiligkreuz bezieht sein Wasser von Wasserversorgung Hünenberg.

1929 Die Gemeinde Cham kündigt vorsorglich den Konzessionsvertrag mit den Wasserwerken Zug auf das Jahr 1934 und fasst die Erstellung einer eigenen Wasserversorgung ins Auge. Es folgen zähe Verhandlungen. Auch die Papierfabrik Cham ist vorübergehend gezwungen, Wasser von der Wasserversorgung Hünenberg zu beziehen. [16]

1932 Die Gemeindeversammlung beschliesst Projektierungskredite zur Prüfung des Wasserbezugs aus Hünenberg. Zudem soll der Gemeinderat verhindern, dass die WWZ eine weitere Druckwasserleitung nach Cham ziehen. Man glaube, «dass die Eigenversorgung bedeutende Bauten nach sich ziehe, die in der gegenwärtigen Krise und der mit ihr verbundenen Arbeitslosigkeit sehr willkommen wären.» [17]

1934 Trotz Zweifeln wird am 28. Januar wird ein neuer Konzessionsvertrag abgeschlossen: Die Wasserwerke Zug müssen die Versorgung in Rumentikon und Niederwil verbessern. [18]

1935 Ein Wasserlieferungsvertrag zwischen der Wassergenossenschaft Hünenberg und den Wasserwerken Zug kommt zum Abschluss. Danach wird ein Teil von Cham ab 1. Juni künftig mit Hünenberger Wasser beliefert. [19]

1967 Das Verbundsystem im Ennetsee wird mit einem Anschluss für die Wasserversorgung Steinhausen ausgebaut. Das wachsende Industriegebiet in der Städtlerallmend kann besser versorgt werden. [20]

1971 Der Verwaltungsrat der Wasserwerke Zug spricht einen für den Ausbau der Wasserversorgung Zug-Cham-Hünenberg. Vorerst werden zwei neue Grundwasserpumpwerke in der Reussebene mit einer Fördermenge von je 2500 l/min. erstellt. [21]

1977 Nach der Übernahme der Wassergenossenschaft Hünenberg bauen die Wasserwerke Zug das Netz im Ennetsee um und aus. Ein neues Pumpwerk im Alpenblick und der Bau einer neuer, teilweise im Zugersee verlegten Transportleitung von Zug nach Cham und Hünenberg machen es möglich, den Wasserhaushalt zwischen den Quellen im Lorzentobel und in Hünenberg besser auszugleichen. [22]

1991 In Cham zählen die Wasserwerke Zug 1494 Abonnenten. Die Netzlänge beträgt 58 Kilometer. 477 Hydranten können im Brandfall angezapft werden. [23]


Technische Zeichnungen


Die Wasserqualität in Cham in den Jahren 2010/2011

Gemäss Art. 5 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI) über Trink-, Quell- und Mineralwasser vom 23. November 2005 sind alle Wasserversorgungen verpflichtet, ihre Konsumentinnen und Konsumenten mindestens einmal pro Jahr über die Trinkwasserqualität im Verteilnetz zu informieren. Die WWZ Netze AG versorgt im Kanton Zug unter anderem die Gemeinden Cham und Hünenberg mit Trinkwasser. Die Trinkwasserversorgung erfüllt die Anforderungen an die Wasserqualitätssicherung (WQS) des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW).

Zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 30. April 2011 wurden im Verteilnetz 170 Trinkwasserproben entnommen.

1. Wasserhärte in französischen Härtegraden Cham/Hünenberg: Gesamthärte schwankt zwischen 22,1 und 24,8 °fH

2. Nitrat in Milligramm pro Liter Cham/Hünenberg: Nitratgehalt schwankt zwischen 10,5 und 17,9 mg/l

3. Wasserherkunft In Zug, Cham und Hünenberg wird Mischwasser bestehend aus 57,2 % eigenem Quellwasser und 42,8 % eigenem Grundwasser verteilt.

4. Behandlung Für den Netzschutz kommen kleinste Mengen Javelwasser zum Einsatz. Zusätzlich wird in vier Anlagen das Trinkwasser mit ultravioletter Strahlung desinfiziert. Das verteilte Quell- und Grundwasser benötigt keine weitere Aufbereitung. [26]


Dokumente

Der Wasserversorgungs-Vertrag vom 26. April 1887

Der Wasserversorgungs-Vertrag vom 26. April 1887 zwischen Zug und Cham hat folgenden Wortlaut: «Kund und zu wissen sey hiemit, dass zwischen der Wasserversorgung Zug und dem Comite für Anstrebung einer Wasserversorgung in Cham nachfolgender Vertrag abgeschlossen worden ist:

I. Die Wasserversorgung Zug verlängert innert den nächsten acht Monaten ihre Wasserleitung vom derzeitigen Ende bei der Kollermühle in die Dorfschaft Cham & Umgebung zur Abgabe von Trinkwasser an die dortigen Einwohner.

II. So lange es der Wasserzufluss erlaubt, wird auch für kleinere Triebkräfte Wasser abgegeben; solche Abonnements-Verträge bedürfen der besondern Genehmigung des Verwaltungsrathes der Wasserversorgung Zug.

III. Die Wasserabgabe erfolgt nach dem aufgestellten Reglement; es wird daselbe [sic!] mitun­terzeichnet & bildet mit nachfolgenden näheren Bestimmungen einen Bestandteil dieses Vertrages. a. Der Gesellschaft bleibt das Recht gewahrt, die Reglements-Bestimmungen abzuändern; ausgenommen hievon sind die für Cham angesetzten Tarifansätze (Wasserpreis), welche in dort von der Wasserversorgung Zug bis zum 1. Dec. 1889 nicht erhöht werden können; b. Bei Übernahme des Wasserwerkes durch die Einwohner-Gemeinde Zug ist solche an keinerlei Bedingungen durch diesen Vertrag gebunden; c. Macht die Einwohner-Gemeinde Zug vom Rückkaufsrecht keinen Gebrauch & bleibt die Gesellschaft für eine neue Vertragsdauer Eigenthümerin des Wasserwerks, so dürfen auch während dieser Zeit abbemeldete Maximal-Preisansätze in Cham nicht erhöht werden.

IV. Die Wasserversorgung von Zug gestattet der Einwohnergemeinde Cham auf ihre Kosten unter Vorbehalt der in Art III. lit. b aufgestellten Bedingungen eine beliebige Anzahl Hydranten (Zugersystem mit schweiz. Normalschlauchgewinde) anzubringen. Bei Feuersgefahr steht der Wasserzufluss nach Cham der dortigen Feuerwehr gänzlich zur Verfügung. Feuerwehrproben mit Hydrantenbetrieb bedürfen der Zustimmung der Verwaltungsbehörden der Wasserversorgung Zug.

V. Die Wasserversorgung Zug übernimmt die Anlage des Wasserwerkes nach Cham unter der Voraussetzung, dass der Canton die Bewilligung zur Einlegung der Leitungen in den Cantonsstrassen von der Kollermühle bis zu den jeweiligen Endpunkten in der Gemeinde Cham ertheile & zwar unendgeldlich.

Das Comite zur Anstrebung einer Wasserversorgung in Cham sorgt dafür, dass die Einwohnergemeinde Cham der Wasserversorgung Zug: a. die Concession ertheilt, die Wasserleitung von der Zug-Chamer-Grenze bis in das Dorf Cham und Umgebung zu erstellen zur Abgabe von Trinkwasser beziehungsweise Wasser zu gewerblichen Zwecken, b. die Berechtigung gibt, in sämtlichen, jeweiligen Gemeindestrassen ohne Entschädigung Wasserleitungen einzulegen, c. für die Benutzung der Hydranten eine Entschädigung leistet in dem Betrag, der je zur Zeit an die Einwohnergemeinde Cham zu entrichtenden Steuer.

VII. Das Comite zur Anstrebung einer Wasserversorgung in Cham verpflichtet sich nach Übergabe von rechtsverbindlichen Abonnements Verträgen den Nachweis zu leisten, dass der Wasserversorgung von Zug für die Wasserabgabe in Cham eine Einnahme von 4000 Franken per Jahr gesichert sey. Sollte diese Minimalsumme nicht erreicht & jeweils vom Comite nicht gut gemacht werden, so ist die Wasserversorgung Zug nicht mehr an die Bestimmung von Art. III. lit. a dieses Vertrages betreffend Maximaltarif für Wasserabgabe gebunden.

VIII. Die Rechte der Einwohner-Gemeinde Zug laut deren Vertrag mit der Wasserversorgungs-Gesellschaft d. d. 17. März 1878 bleiben hier allseitig gewahrt.

IX. Allfällige zwischen dem Comite zur Anstrebung einer Wasserversorgung in Cham & der Wasserversorgung Zug aus diesem Vertrage entstehenden Streitigkeiten sind von einem Schiedsgerichte nach Massgabe der Zug. Zivilprocessordnung zu entscheiden. – Dasselbe hat aus 3 Mitgliedern, die in der Regel Fachmänner sein sollen, zu bestehen & wird derart bestellt, dass jede Partei einen Richter & das Cantonsgericht den Obmann wählt. Das tit. Cantonsgericht bestimmt die Fristen, innert welchen die Richter und der Obmann zu ernennen sind. Werden diese Fristen nicht beachtet, so trifft das Cantonsgericht die bezügl. Wahl.

Dieser Vertrag, unterem 31. März 1887 vereinbart, tritt mit heute, als am Tage der Genehmigung durch die Actionaire-Versammlung der Wasserversorgung Zug in Kraft.

Zug und Cham, den 26. April 1887

Namens der Wasserversorgung Zug Der Präsident: Nussbaumer Der Actuar: Alb. Utinger

Namens des Comites f.A.d. W.Ch. Der Präsident: H. Baumgartner Der Actuar: Heinr. Wyss»


Wasserpreise 2017

Wasserpreise der WWZ für die Region Ennetsee, 2017 (Tarif gültig am 1. Juli 2011)


Einzelnachweise

  1. Steiner, Hermann et al., Wasser und Feuer. 100 Jahre Feuerwehr Cham 1888–1988, Cham 1988, S. 11
  2. Vgl. Anmerkung 1 (Steiner et al.), S. 11f. Leutenegger, Hajo, 1892–1992 100 Jahre Aktiengesellschaft Wasserwerke Zug, Zug 1992, S. 11
  3. Zuger Neujahrsblatt 1889, Chronik 16.07.1887
  4. Zuger Volksblatt, 26.11.1887
  5. Vgl. Anmerkung 1 (Steiner et al.), S. 15
  6. Zuger Volksblatt, 30.11.1887
  7. Zuger Nachrichten, 26.11.1887, 30.11.1887. Zuger Volksblatt, 03.12.1887
  8. Vgl. Anmerkung 2 (Leutenegger), S. 13
  9. Zuger Nachrichten, 23.11.1889
  10. Zuger Nachrichten, 27.11.1889
  11. Vgl. Anmerkung 2 (Leutenegger), S. 15
  12. Vgl. Anmerkung 1 (Steiner et al.), S. 19. Vgl. Anmerkung 2 (Leutenegger), S. 15
  13. Vgl. Anmerkung 2 (Leutenegger), S. 15
  14. Vgl. Anmerkung 1 (Steiner et al.), S. 17
  15. Vgl. Anmerkung 2 (Leutenegger), S. 15
  16. Vgl. Anmerkung 2 (Leutenegger), S. 16
  17. Vgl. Anmerkung 1 (Steiner et al.), S. 18
  18. Zuger Kalender 1935, Chronik 28.01.1934. Vgl. Anmerkung 2 (Leutenegger), S. 16
  19. Zuger Kalender 1936, Chronik 26.03.1935
  20. Vgl. Anmerkung 2 (Leutenegger), S. 18
  21. Zuger Kalender 1972, Chronik 16.06.1971
  22. Vgl. Anmerkung 1 (Steiner et al.), S. 22–24. Vgl. Anmerkung 2 (Leutenegger), S. 19f.
  23. Vgl. Anmerkung 2 (Leutenegger), S. 86
  24. Vgl. Anmerkung 1 (Steiner et al.), S. 22
  25. Vgl. Anmerkung 1 (Steiner et al.), S. 10
  26. Factsheet WWZ AG, abrufbar unter: www.rfgpf.ch [Stand: 24.11.2016]