Stauwehr beim Seeausgang

Aus Chamapedia

Die Regulierung des Seespiegels geschieht in Cham bei Seeausfluss. Zuerst wurde das Stauwehr von der Chamer Industrie benützt, um optimal die Wasserkraft der Lorze nutzen können. Der See war auf diese Weise das Staubecken der Industrie. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts änderte sich das grundlegend: Seither sorgt der Kanton Zug für einen ausgeglichenen Seespiegel.


Plan mit der Eisenbahnlinie der Schweizerischen Nordostbahn NOB, 1885
Plan des Grundbuchamtes, 1943
Das Stauwehr, 1982
Das Stauwehr hat sich äusserlich nicht verändert. Nur die Ringleitung wurde beim Bau der neuen Lorzenbrücke entfernt, 2017
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Detailansicht der Hebevorrichtung, 2017
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Das Stauwehr beim Seeausfluss, 17.11.2017


Chronologie

1591/1592 Der Stadtzuger Baumeister Jost Knopfli der Jüngere (1550/52–1634) lässt entfernt in einer Pioniertat eine Felsrippe in der Lorze bei der Obermühle, um das Wasser aus Zugersee und Lorze besser abfliessen zu lassen. Vorher lag der Seespiegel rund 1.70 Meter höher. [1] Dadurch kann das Sumpfgebiet zwischen Cham und Zug trockengelegt werden. An diesem Projekt hat die Stadt Zug ein grosses Interesse: zum einen kann so mehr Fläche landwirtschaftlich genutzt, zum anderen kann eine kürzere und weniger hochwassergefährdete Strassenverbindung zwischen Zug und Cham realisiert werden. [2]

1629–1638/1642 Der Chamer Historiker Dr. Peter Hoppe (*1946) weist 2013 nach akribischem Quellenstudium in den Zuger Stadtratsprotokollen nach, dass knapp 40 Jahre nach der ersten Seeabgrabung auf Anordnung des Zuger Stadtrates in der Lorze noch eine zweite, über zehn Jahre sich erstreckende Grabungskampagne durchgeführt wird. Diese Zweite Seeabsenkung führt zu einer nochmaligen Senkung des Seespiegeln etwa gut einen Meter. Untertanen aus der Vogtei Cham, aus den anderen Stadtzuger Vogteien unter andere Bettler werden zur harten Arbeit in der Lorze gezwungen. [3]

1683 Untertanen aus den städtischen Vogteien müssen unter Strafandrohung Frondienst in der Lorze in Cham leisten. Sie säubern die Lorze mit Schaufeln. Dummerweise verliert bei dieser Säuberungsaktion Beat Jakob Lässer aus Niederwil ein Pferd. Als Entschädigung erhält er vom Zuger Stadtrat zwei Taler. [4]

1815 Der Stadtrat von Zug beschwert sich darüber, dass die «Nachbarschaft Städtli seit Jahren ihrer Pflicht den Lorzenschlund zu säubern, nicht mehr nachgekommen sei und daher der Seestand sehr hoch sei und Schaden zufügt». [5]

1818 Gutachten von Hans Conrad Escher von der Linth (1767–1823), Präsident der Linthkommission: Die Schwelle unterhalb des Chamerstegs sei «ganz zweckmässig eingerichtet». [6]

1819 Der «Erlass über das Schwellen der Lorze» regelt die Befugnisse der Papierfabrik Cham, die Lorze für ihre Zwecke zu stauen. [7]

1854–1856 Obermüller Baumgartner hat eine Dreschmaschine an der Lorze erstellt. Deshalb herrscht Streit, weil der Obermüller die Lorze zusätzlich staut. Nach einem Expertengutachten muss Baumgartner die Grundschwelle seines Kanals wieder entfernen. [8]

1857–1858 Schiffmeister Korner baggert die Lorze aus. An die Kosten von 2000 Franken zahlen die Wasserwerkbesitzer 700 Franken.

1859 Aufgrund des Bahnbaus muss die Seeschwelle lorzenabwärts versetzt werden, an den Ort, an dem schon früher die Schwelle angebracht war. [9]

1861 Ingenieur Fierz, der Bauführer der Ost-West-Bahn, erhält vom Regierungsrat am 29. April den Auftrag, ein Gutachten für die Regulierung des Seespiegels zu erstellen. Bereits am 21. Mai liegt dieses vor. [10]

1865 Im Verlauf des 19. Jahrhunderts nehmen die Nutzungen von See und Fluss zu: Dadurch entstehen Nutzungskonflikte. Der Regierungsrat legt fest, dass die Wasserwerkbesitzer den See bis auf eine Höhe von 413.464 Metern stauen dürfen. Bei einem höheren Stand «soll sofort der ungehinderte Abfluss wieder stattfinden». [11]

1879 Die Reklamationen über einen zu hohen Seepegel reissen nicht ab. Deshalb erstellt Ingenieur Gottlieb Heinrich Legler (1823–1897), bekannt von seinen Arbeiten an der Linth und eine Autorität in Sachen Wasserbau in der Schweiz, ein detailliertes Gutachten über das Stauen der Lorze. Er empfiehlt die Unterscheidung eines Sommer- und eines Winterpegels. [12] Leglers Gutachten bildet die Grundlage für das neue Reglement von 1882. [13]

1882 Der Regierungsrat erlässt ein detailliertes «Reglement betreffend Regulirung des Wasserstandes des Zugersee’s». [14] Die Papierfabrik und die Baumwollspinnerei Hagendorn zahlen je 40 Prozent des Honorars des Schwellenwärters, den Rest bezahlen die Betreiber der Untermühle und das Zisterzienserinnenkloster Frauenthal. [15]

1902 Staatsanwalt Josef Hildebrand (1855–1935), später Regierungs- und Ständerat, erstellt ein ausführliches Rechtsgutachten betr. die Wasserabflussverhältnisse aus dem Zugersee und Ägerisee. [16]

1906/1908 Die Papierfabrik saniert die Wehranlage, das mit Eisen und Schützen aus Eichenholz versehen wird. Die Erneuerung bietet sich an, als die Brücke über die Lorze neu erbaut wird. [17]

1934 Josef Furrer wird offiziell Schwellenwärter in Cham. [18]

1953 Ein weiterer Experte tritt auf den Plan: Ingenieur W. E. Bossard erstellt ein Gutachten «über die absoluten Seespiegelhöhen des Zugersees und die Regulierung des Wasserstandes».

1967 Gemeindearbeiter Josef Dietrich aus Lindencham löst Josef Furrer als Schwellenwärter in Cham ab. [19]

1969 Im Verlauf des 20. Jahrhunderts ändert sich die Haltung gegenüber dem Stauen des Zugersees grundlegend. Nicht mehr die Interessen der Industrie sind massgebend, sondern die der Zugersee-Anrainer, der Fischerei und der Schifffahrt. Ausdruck davon ist das neue Gewässerschutzgesetz von 1969: Darin ist festgelegt, dass für die Regulierung des Zugersees neu der Kanton Zug zuständig ist.

1975 Für das Chamer Wehr ist das kantonale Tiefbauamt zuständig.

1986 Der Kantonsrat verabschiedet den Kredit für die «Sanierung und Regulierung des Zugersees». [20]

1989 Der Kanton Zug bezahlt den Schwellenmeisterdienst, die zuvor zu 90 Prozent von der Papierfabrik und zu 10 Prozent vom Zisterzienserinnenkloster Frauenthal bezahlt wurde. [21]

2000 Der Kanton Zug saniert die Schwellenanlage umfassend. [22]

2024 Das Lorzenwehr ist im Inventar der schützenswerten Denkmäler der Gemeinde Cham aufgeführt. [23]


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Einzelnachweise

  1. Grünenfelder, Josef, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zug, Neue Ausgabe, Bd. 2, Die ehemaligen Vogteien der Stadt Zug, Bern 2006, S. 34
  2. Vgl. Anmerkung 1 (Grünenfelder), S. 32
  3. Hoppe, Peter, Die St. Galler Sensenhammerschmiede von 1635/36 in Cham und die zweite Absenkung des Zugersees. Ein bisher unbekanntes Stück Zuger Wirtschafts- und Wasserbaugeschichte mit konfessionellen Zwischentönen, in: Tugium 29, 2013, S. 71–90
  4. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.6.727, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1681–1684, fol. 66r (31.07.1683); A 39.26.6.742, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1681–1684, fol. 69r (21.08.1683)
  5. Staatsarchiv Zug, G 203/140, Gutachten betr. Wasserabfluss-Verhältnisse aus dem Zugersee und Aegerisee von Josef Hildebrand, 29.01.1902
  6. Staatsarchiv Zug, G 203/140, Gutachten betr. Wasserabfluss-Verhältnisse aus dem Zugersee und Aegerisee von Josef Hildebrand, 29.01.1902
  7. Orsouw, Michael van, Der Zellstoff, auf dem die Träume sind – 350 Jahre «Papieri» Cham, Zug 2007, S. 76
  8. Staatsarchiv Zug, G 203/140, Gutachten betr. Wasserabfluss-Verhältnisse aus dem Zugersee und Aegerisee von Josef Hildebrand, 29.01.1902
  9. Staatsarchiv Zug, G 203/140, Gutachten betr. Wasserabfluss-Verhältnisse aus dem Zugersee und Aegerisee von Josef Hildebrand, 29.01.1902
  10. Der Zugersee – Geschichte und Ziele der Regulierung, Typoskript, o.J.
  11. Der Zugersee – Geschichte und Ziele der Regulierung, Typoskript, o.J.
  12. Der Zugersee – Geschichte und Ziele der Regulierung, Typoskript, o.J.
  13. Kantonsratsvorlage Nr. 5671, 11.02.1986, S. 10
  14. Reglement vom Regierungsrat erlassen, 15.11.1882
  15. Reglement betr. die Obliegenheiten und Besoldungsverhältnisse des Schwellenmeisters in Cham, 15.11.1882
  16. Staatsarchiv Zug, P 3.8.154
  17. Vgl. Anmerkung 1 (Grünenfelder), S. 33
  18. Staatsarchiv Zug, Protokoll des Regierungsrates, 30.01.1968
  19. Staatsarchiv Zug, Protokoll des Regierungsrates, 30.01.1968
  20. Kantonsratsvorlage Nr. 5671, 11.02.1986
  21. Protokoll des Regierungsrates, 19.02.1991, Beilage
  22. Neue Zuger Zeitung, 20.12.2000
  23. Amt für Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Zug, Inventar der schützenswerten Denkmäler der Gemeinde Cham, Grundstücknummer 422 [Stand: 11.04.2024]