Roter Bären

Aus Chamapedia

Das Lorzenbad mit bescheidener Brücke, um 1820
Plan des Lorzenausflusses, mit dem Gasthaus zum Bären «beÿm Bären», 18. Jahrhundert
Das Haus «Roter Bären»
Der Rote Bären, um 1985
Die 1986 neu erbaute Liegenschaft Obermühlestrasse 10, 03.06.2016

Die Liegenschaft «Zum Roten Bären» an der Obermühlestrasse 10 war Wohnhaus, Gasthaus, Kurhaus, Armenhaus, Schulhaus und Arbeiterunterkunft. Es lag bis 1854 an der Lorze direkt an der alten Bärenbrücke, die auch eine Zollstelle war. 1985 wird das Haus abgerissen.


Chronologie

16. Jahrhundert (?) Es ist nicht zu eruieren, seit wann das später «Roter Bären» genannte Wirtshaus nördlich der Lorzenbrücke betrieben wird. Im Ortsteil Kirchbüel ist sicher ab der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts ein Wirtshaus belegt; zumindest zeitweise dürften es sogar deren zwei gewesen sein. [1]

1628–1631 Im November 1628 tauschen Hans Heinrich (Heini) Sifrig und Hans Kaspar Baumgartner (gest. vor 1655) ihre Wirtshäuser und lassen dies vom Zuger Stadtrat genehmigen. [2] Welches Wirtshaus Baumgartner führt, ist nicht bekannt. Möglicherweise das Wirtshaus im Städtli mit Tavernenrecht, welches 1647 in den Ortsteil Kirchbüel transferiert wird («Raben»). Sifrig besitzt offenbar ein Wirtshaus direkt am Lorzenübergang, wo er für die Stadt Zug auch den Zoll einzuziehen hat. Ende Januar 1629 übergibt der Zuger Stadtrat dann neu Hans Kaspar Baumgartner offiziell die Zollbüchse. [3] Baumgartner streitet in der Folge vor dem Zuger Stadtrat immer wieder mit Chamer Bauern, die Fremde mit ihren eigenen Erzeugnisse bewirten. Als Gastwirt und Besitzer des Tavernenrechts missfällt ihm dies. [4] Baumgartner dürfte die Wirtschaft an der Lorze bis in die 1650er Jahre geführt haben.

1662 (?) Hans Sattler aus Baar führt das Gasthaus zum «Roten Bären». Er hat die Liegenschaft vom Zuger Stadtschreiber Beat Konrad Wickart (gest. 1669) gekauft. [5] Der Zuger Stadtrat stellt in diesem Zusammenhang wieder einmal fest: Wer Waren und Vieh über die Bärenbrücke führen will, schuldet dem Bärenwirt den Zoll. Hans Sattler verspricht, diesen pflichtbewusst einzuziehen. [6] Sattler ist bis 1677 als Wirt im «Bären» nachweisbar. [7]

1674 Eine «undere Wÿrtschafft zum bären zuo Khaam» wird erwähnt. Mit der oberen Wirtschaft (im Kirchbüel) dürfte das Gasthaus zum «Raben» gemeint sein. [8]

1682 Johann Bochsler ist der «Bähren Wirt zuo Kahm». [9]

1698 Die Wirtschaft und die Güter fallen konkursweise an (Hans) Melchior Gretener. Der neue Eigentümer gelobt, «in aller Treue« den Brückenzoll einzuziehen. [10]

1703 Die beiden Wirte im «Raben» und im «Bären» führen vor dem Zuger Stadtrat Beschwerde gegen zwei Söhne von Ludwig Ritter im Städtli. Diese hätten an ihrem Haus ein Büschel mit Tannzweigen («dannbuschlin») angebracht und so ihre Gasthäuser konkurrenziert. Der Rat bestätigt die beiden Tavernenrechte, bewilligt den Bauern im Städtli aber auch, Gäste in der Stube mit Speise und Trank aus der eigenen Produktion (Wein oder Most, Käse oder Brot) zu bewirten. [11] Im «Raben» und im «Bären» werden vor allem Fremde bewirtet. [12]

1705–1729 Wie bei einem so grossen Wirtshaus an zentraler Lage nicht anders zu erwarten, muss sich der Zuger Stadtrat wiederholt mit den unliebsamen Vorgängen im Bären beschäftigen. Ein vermeintlicher Selbstmordversuch durch einen Sprung in die Lorze, «verschleickhte» Weinvorräte aus dem Keller, ein Degenziehen von fremden Reisenden in der Wirtsstube oder die hohen Kosten an den jährlichen Verleihungen der Zehnten. [13] Weil sich Bärenwirt Gretener erdreistet, neben der sonst schon unverschämten Konsumationsrechnung für die Zehntverleihung eine weitere Rechnung für weggetragene Gläser, verlorene Servietten und anderes vorzulegen, wird ihm vom Stadtrat ein scharfer Verweis erteilt. [14]

1735 Der Bärenwirt heisst nun Christian Gretener. [15]

1738 Um die hohen Kosten an den Zehntverleihungen zu senken, soll der Bärenwirt den Zuger Ratsherren nebst dem Trunk nur eine oder zwei Zungen und Hammen (Schinken) mit Brot anbieten. [16]

1740–1765 Als Bärenwirt ist Basil Gretener, seit 1743 auch Chamer Untervogt, überliefert. [17] 1747 erhält ein neues Wirtshausschild. Auch die Fenster am Wirtshaus werden neu gestaltet. [18]

vor 1757 Die Liegenschaft wird gegen Westen unter heruntergezogenem Satteldach mit einem Anbau erweitert. Ein Aufgang führt zu dem über dem grossen Wirtshaussaal gelegenen Wohngeschoss. [19]

1770/1773 Auf der Vogteienkarte von Franz Fidel Landtwing (1714–1782) und Jakob Joseph Clausner (1744–1797), einer der ältesten, Detail getreu gezeichneten Karten mit einem grossen Teil des heutigen Kantons Zug, ist der «Bären» eingetragen.

1774 Nachdem der Bärenwirt über mehrere Jahrzehnte hinweg immer ein Gretener war, ist nun (Heinrich?) «Balmer» der Gastgeber. [20]

1793 Heinrich Balmer geht konkurs und macht sich aus dem Staub. Der Chamer Papiermacher Jakob Bär (1741–1814), bei dem Balmer verschuldet war, verzichtet am 7. Dezember auf sein Tavernenrecht und verkauft es Alt Rabenwirt Josef Baumgartner. [21]

1801 Kaspar Hildebrand bemüht sich beim helvetischen Unterstatthalter in Zug um den Rückgewinn des Tavernenrechts. Die Chamer Munizipalität (Gemeinde) setzt sich aber zur Wehr und weist darauf hin, dass «an einem so geringen Ort, welcher nur aus 13 oder 14 Häusern besteht», ein Gasthof (derjenige zum Raben) genüge. [22]

1803 Rabenwirt Jakob Baumgartner, Sohn des Josef, veräussert das zweite Tavernenrecht an Weibel Jakob Meyer, der Kaufvertrag wird am 15. Juni genehmigt. Nach zehn Jahren gibt es also wieder zwei Wirtshäuser in Cham. Von Jakob Meyer geht das Wirtshaus an dessen drei Söhne Josef, Thomas und Jakob über. Josef und Thomas Meyer treten später zurück. [23]

1820 Wirt Jakob Meyer will wieder ein Lorzenbad in Betrieb nehmen. Der Zuger Arzt und Lokalhistoriker Franz Karl Stadlin (1777–1829) verfasst eine Werbeschrift («Das Lortzenbad zu Chaam»), die in deutscher und französischer Sprache gedruckt wird, und lobpreist die Heilkraft des Lorzenwassers für die Heilung von Arthritis, Geschwüren, Rheuma, Verhärtungen, Ausschlägen und Entzündungen. [24]

1821 Jakob Meyer geht Konkurs. Der neue Besitzer der Liegenschaft (Ass.-Nr. 16a) ist Josef Meyer. [25]

1823 Neu erscheint ein Jost Stierli als Bärenwirt. Die Badesaison startet am 8. Mai. [26] Doch Cham kann sich nicht als Badedestination etablieren. Der Betrieb geht ein.

1824 Die von der Hungerkrise von 1816/1817 hervorgerufene Notlage und ihre Folgen zwingen auch die Behörden in Cham zu einer Verbesserung bei der Armenfürsorge. Das ehemalige Gasthaus «Bären» wird am 23. Dezember zu einem Waisen-, Armen- und Schulhaus umgenutzt. [27] Der Gemeindepräsident steht einer 17-köpfigen (!) Armen- und Waisenkommission vor, wobei ein 7-köpfiger Ausschuss die Geschäfte führt. Ebenfalls wird im ehemaligen «Bären» eine Schulstube eingerichtet (bis 1858). [28] Die Liegenschaft wird saniert, erhält eine Befensterung mit Einzelöffnungen und eine Rundschindelverkleidung. [29]

1858 Die Schule zieht um ins «Neuhaus». [30] Das Armen- und Waisenhaus bleibt im «Roten Bären». Unter einem Dach leben Kinder, Alte und Arme sowie «arbeitsscheue, liederliche und unsittliche Bürger». Es kommt zu häufigen Wechseln in der Leitung. [31]

1881 Der Bürgergemeinde Cham gelingt es, mit der Gemeinde Menzingen einen Vertrag abzuschliessen. Die Chamer erkaufen sich das Recht, acht Erwachsene (für 6 Franken pro Woche) und vier Kinder (für 3.50 Franken pro Woche) im Menziger Armen- resp. Waisenhaus unterzubringen. Kinder werden zudem vermehrt in Familien untergebracht respektive verdingt. Die Armenliegenschaft wird am 6. Juni für 18'700 Franken an Sigrist Johann Grob verkauft. [32]

1884–1899 Innerhalb von 15 Jahren kommt es auf der Liegenschaft zu fünf Besitzerwechseln: 1884 ist es Ratsherr Josef Baumgartner, 1885 Zimmermeister und «Neudorf»-Wirt Jakob Sennrich (1836–1900), 1894 Alois Weibel aus Schongau LU, 1895 Theodor Grob (1857–1938), 1898 Regierungsrat Moritz Baumgartner (1844–1900) und 1899 schliesslich Anton Ruckli. [33]

1911–1915 Von Anton Ruckli geht die Liegenschaft am 7. März 1911 an die Gebrüder Richenberger, ab dem 22. September 1915 ist Josef Richenberger der alleinige Besitzer. [34]

1925 Witwe Elise Richenberger-Stemmler erwirbt den «Roten Bären». [35]

1957 Die Erbengemeinschaft Richenberger verkauft die Liegenschaft am 24. Oktober an Schlosser Anton Bachmann-Petermann (1929–2020). [36]

1960 Schlosser Bachmann veräussert das Gebäude am 30. März an die Firma Gebrüder Käppeli. Die Baufirma nützt das Gebäude als Unterkunft für Gastarbeiter. [37]

1985/1986 Der in die Jahre gekommene «Rote Bären» weicht am 25. Juli einem neuen Personalhaus. [38] Vom Altbau wird das «mit einem Dreifaltigkeitssymbol in Wolken bemalte Giebelbrett aus dem frühen 19. Jahrhundert mit der Inschrift «Omnia ad majorem Dei gloriam» – zu deutsch: «zur grösseren Ehre Gottes» – wieder angebracht. [39]

2020 Die Liegenschaft gehört dem Kanton Zug. [40]


Würdigung

Das grossvolumige Wirtshaus wies ein gemauertes Erdgeschoss auf. Gegen Süden befand sich im Haus ein hoher Saal in der ganzen Breite des ursprünglichen Hauses, mit einem mächtigen, achteckigen Eichenpfeiler in der Mitte – dieser Raum wurde als Wirtsstube genutzt. In der Typologie ist das Wirtshaus den repräsentativen Innerschweizer Bauten des Spätmittelalters nachempfunden. Der Saal wird 1824 bei Umbau unterteilt. Lorzenseitig waren im Gebäude bis ins 20. Jahrhundert Badeanlagen untergebracht. [41]


Der Wirtshausname «Bären»

Der Wirtshausname «Bären» war und ist im Kanton Zug beliebt: In Baar, Cham, Hünenberg, Oberägeri und in der Stadt Zug war und ist die Namensgebung mit schweizerdeutschen Wort «Bär» (= Braunbär, lat. ursus arctos) bei Wirtshäusern fassbar. In Cham und in der Stadt Zug reichen die schriftlichen Nachweise bis ins 17. Jahrhundert zurück. [42]


Die Chamer «Wirtefehde» im 18. Jahrhundert

Nachdem der Bärenwirt und Rabenwirt ab und zu auch gemeinsam gegen unliebsame Konkurrenz vorgegangen waren, kommt es 1711 zwischen beiden Platzhirschen vor dem Zuger Stadtrat zum direkten Schlagabtausch: Bärenwirt Melchior Gretener klagt gegen Rabenwirt Michael Bütler, er werbe ihm Gäste ab, lasse an der Kirchweih Spielleute musizieren und vergrössere zu seinem Schaden das Gasthaus. Es gebe eine Urkunde, welche besage, dass der Rabenwirt dem Bärenwirt weder mit Bauen und Wirten schaden dürfe, Rabenwirt Bütler wolle diese Urkunde aber nicht rausrücken. Michael Bütler verteidigt sich, er habe die Wirtschaft nie anders genutzt als sein Vorgänger. In einem öffentlichen Wirtshaus müsse er nicht eingeschränkt wirten. Auch von der genannten Urkunde wisse er nichts und es werde auch niemand beweisen können, dass er Gretener Gäste abwerbe.

Nach der Anhörung verschiedener Zeugen und der Prüfung der vorliegenden Schriftstücke bestätigt der Stadtrat seine eigene Regelung vom 21. Oktober 1651 zu den beiden Chamer Wirtshäusern: Der Rabenwirt darf niemanden, der auf einem Pferd reitet, beherbergen (es sei denn zu später Nachtstunde). Es liegt allein in der Kompetenz des Zuger Stadtrats, dem einen oder anderen Wirt bezüglich des Tavernenrechts eine grössere oder kleinere Gnade zu erweisen. Auch künftig sollen alle obrigkeitlichen Veranstaltungen wie das Vogtschiessen, die Vogt- und die Kirchenrechnung oder das Gericht im Bären stattfinden. Der Stadtrat behält sich aber vor, diese «Gnaden» nach Belieben neu vergeben. Alle Scheltungen sollen ferner aufgehoben sein und der Rabenwirt soll dem Bärenwirt 11 Gulden 10 Schilling an die Gerichtskosten zahlen. [43]

Mehr als 20 Jahre später entbrennt der Streit um die gleichen Konfliktpunkte erneut. Weil der Bärenwirt verpflichtet ist, den Brückenzoll zu erheben, wird dem Rabenwirt verboten, Reiter sowie Vieh- und Schweinetreiber (über Nacht) zu beherbergen. [44] Erst 1735 erlaubt der Zuger Stadtrat es auch Rabenwirt, Kirchmeier Ulrich Hildebrand, Fremde und Einheimische bei Tag und bei Nacht zu beherbergen. Er wird aber beim Eid verpflichtet, zollpflichtige Gäste beim Bärenwirt anzuzeigen und nicht weggehen zu lassen, bis der Brückenzoll entrichtet ist. [45] Trotz dieser Regelung geraten sich die jeweiligen Wirte fast das ganze 18. Jahrhundert hindurch immer wieder in die Haare.

Wirtshausschild Roter Bären, Tempera auf Holz, 1747, heute in der Bibliothek Cham


Das ehemalige Wirtshausschild

Das ehemalige Wirtshausschild von 1746/1747 hängt heute in der Bibliothek Cham. Der Zuger Stadtrat genehmigt 1746 Untervogt Basil Gretener ein neues Wirtshausschild («ein neüer schildt sambt fenster»). [46] Es ist eine rechteckige gerahmte Holztafel, am Rahmen auf rotem Grund die Wappen der 13 Alten Orte, Inschrift oben «Allhier Zum Roten Bären», unten «Her Vndervogt Basili[us] Gret[e]ner», im Feld ein aufrechter roter Bär mit einem grossen Becher in den Vordertatzen.


Aktueller Kartenausschnitt

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Einzelnachweise

  1. Dittli, Beat, Zuger Ortsnamen. Lexikon der Siedlungs-, Flur- und Gewässernamen im Kanton Zug. Lokalisierung, Deutung, Geschichten, Zug 2007, Bd. 5, S. 243f. Es ist zu bedenken, dass der Pegel der Lorze vor der ersten Absenkung des Zugersees 1591/1592 durch den Zuger Stadtbaumeister Jost Knopfli (1550/52–1634) knapp zwei Meter höher lag. 1629 bis 1638/1642 folgt in der Lorze eine zweite Abgrabungskampagne. Dies erklärt die Differenz zwischen der historischen Uferlinie vor 1591/1592 und der heutigen Mittelwasserstandlinie des Zugersees von insgesamt fast drei Metern.
  2. Bürgerarchiv Zug, A 39.27.1.1022, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1627–1631, fol. 74v (24.11.1628)
  3. Bürgerarchiv Zug, A 39.27.1.1093, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1627–1631, fol. 80r (28.01.1629)
  4. Bürgerarchiv Zug, A 39.27.1.1838, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1627–1631, fol. 129v (02.03.1630); A 39.27.1, fol. 170v (15.02.1631)
  5. Der Zuger Ortsnamenforscher Beat Dittli setzt diesen Kaufvorgang im Jahr 1640 an und bezieht sich dabei auf eine Stelle im Urbar [= Verzeichnis von Besitzrechten, Güterverzeichnis] der Pfarrkirche St. Jakob, vgl. Bürgerarchiv Zug, A 5.26.1, Urbar Pfarrkirche Cham, S. 10. Vgl. Anmerkung 1 (Dittli), Bd. 1, S. 156f.
  6. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.4.425, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1660–1668, fol. 36v (18.02.1662); A 39.26.4.461, fol. 40r (15.04.1662)
  7. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.5.2735, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1669–1681, S. 407 (23.01.1677)
  8. Bürgerarchiv Zug, A 15.5.1, Urbar St. Wolfgang, fol. 49v
  9. Staatsarchiv Zug, Hypothekenbücher, Band 18, S. 76
  10. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.10.498, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1696–1699, fol. 69r (08.02.1698)
  11. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.12.187, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1703–1705, fol. 27v (25.08.1703)
  12. Wolf, Otto et al., Geschichte von Cham, Bd. 1, Cham 1958, S. 271
  13. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.12.1072, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1703–1705, fol. 127v (22.06.1705); A 39.26.19.364, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1726–1728, S. 88 (21.11.1726); A 39.26.20.338, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1729–1730, S. 150 (07.07.1729)
  14. Bürgerarchiv Zug, A 29.26.20.355, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1729–1730, S. 160 (16.07.1729)
  15. Bürgerarchiv Zug, A 29.26.24.524, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1735, S. 163 (15.10.1735)
  16. Bürgerarchiv Zug, A 29.26.25b.1003, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1736–1738, fol. 235v (28.06.1738)
  17. Bürgerarchiv Zug, A 29.26.26.875, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1739–1742, fol. 129r (23.12.1740)
  18. Bürgerarchiv Zug, A 29.26.28.201, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1746–1750, fol. 23r (18.06.1746)
  19. Grünenfelder, Josef, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zug, Neue Ausgabe, Bd. 2, Die ehemaligen Vogteien der Stadt Zug, Bern 2006, S. 131
  20. Bürgerarchiv Zug, A 29.26.33.385, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1773–1779, S. 55 (15.01.1774)
  21. Bürgerarchiv Zug, A 29.26.36.676, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1792–1795, fol. 71v (07.12.1793). Vgl. Anmerkung 12 (Wolf et al.), S. 271
  22. Vgl. Anmerkung 12 (Wolf et al.), S. 271
  23. Vgl. Anmerkung 12 (Wolf et al.), S. 271
  24. Stadlin, Franz Karl, Das Lortzenbad zu Chaam im Canton Zug in der Schweitz, Zug 1820, S. 10–12. Wochenblatt für die vier löblichen Kantone Ury, Schwytz, Unterwalden und Zug, 05.05.1821. Vgl. Anmerkung 12 (Wolf et al.), S. 272f.
  25. Staatsarchiv Zug, G 617.6.1, Assekuranzregister Cham, 1. Generation (1813–1868)
  26. Wochenblatt für die vier löblichen Kantone Ury, Schwytz, Unterwalden und Zug, 03.05.1823
  27. Staatsarchiv Zug, G 617.6.1, Assekuranzregister Cham, 1. Generation (1813–1868)
  28. Gruber, Eugen et al., Geschichte von Cham, Bd. 2, Cham 1962, S. 54–58
  29. Vgl. Anmerkung 19 (Grünenfelder), S. 131
  30. Vgl. Anmerkung 12 (Wolf et al.), S. 274
  31. Steiner, Hermann et al., Vom Städtli zur Stadt Cham. Geschichte und Geschichten einer Zuger Gemeinde, Cham 1995, S. 196
  32. Vgl. Anmerkung 28 (Gruber et al.), S. 58f. Staatsarchiv Zug, G 617.6.2, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1868–1929), 1. Band
  33. Staatsarchiv Zug, G 617.6.2, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1868–1929), 1. Band
  34. Staatsarchiv Zug, G 617.6.2, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1868–1929), 1. Band
  35. Staatsarchiv Zug, G 617.6.2, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1868–1929), 1. Band
  36. Staatsarchiv Zug, G 617.6.4, Assekuranzregister Cham, 3. Generation (1929–1960), 1. Band
  37. Staatsarchiv Zug, G 617.6.4, Assekuranzregister Cham, 3. Generation (1929–1960), 1. Band
  38. Staatsarchiv Zug, G 617.6.6, Assekuranzregister Cham, 4. Generation (1960–1990), 1. Band
  39. Die Phrase geht auf eine Textstelle in den Dialogen von Papst Gregor dem Grossen (um 540–604) zurück. Sie ist der Wahlspruch des Jesuitenordens
  40. www.zugmap.ch, Eintrag Grundstücknummer 175 [Stand: 25.07.2020]
  41. Vgl. Anmerkung 19 (Grünenfelder), S. 131
  42. Vgl. Anmerkung 1 (Dittli), Bd. 1, S. 156f.
  43. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.14.958, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1739–1742, fol. 110r (17.10.1711)
  44. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.22.569, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1733, fol. 78v (10.10.1733); A 39.26.22.578, fol. 80r (17.10.1733)
  45. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.24.412, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1735, S. 132 (20.18.1735)
  46. Bürgerarchiv Zug, A 29.26.28.201, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1746–1750, fol. 23r (18.06.1746)