Schloss St. Andreas: im Besitz der Familie Landtwing
1747 kaufte der Zuger Franz Fidel Landtwing das Schloss St. Andreas. Da er kinderlos war, übertrug er sein ganzes Vermögen und das Schloss St. Andreas in ein Fideikommiss, um den Familienbesitz unveräusserlich zu machen und zu erhalten. 1798 nutzten französische Truppen das Schloss als Pferdestallung und Gefängnis. 1894 wurde es an den Luzerner Architekten Heinrich von Segesser vermietet, mit der Auflage, das baufällige Schloss wieder bewohnbar zu machen. 1902 verkaufte das Fideikomiss das Schloss an Adelheid Page–Schwerzmann.
Chronologie
1747 Franz Fidel Landtwing (1714–1782), Zuger Kartograf und Oberstleutnant, kehrt aus französischen Diensten zurück und kauft das Schloss St. Andreas für 3000 Gulden von seinem Schwager Oberstleutnant Johann Jakob Kolin. Im Vertrag ist festgehalten, dass das Schloss an den Verkäufer zurückfällt, wenn Landtwing keine Nachkommen haben sollte. Diese Rückfallklausel wird später geändert. Sollte Landtwing keine Nachkommen hinterlassen, muss der Frau Oberst Kolin geb. Landtwing bzw. ihre Erben mit 3'000 Gulden entschädigen. [1]
Landtwing lässt den Burgwall ausplanieren und den Burggraben aufschütten. [2] Mit dem Kupferstecher Jakob Joseph Clausner (1744–1797) zeichnet Landtwing die ersten exakten Karten von verschiedenen Gebieten des Kantons Zug, u.a. auch einen Plan des Schlosses und seiner Umgebung.
1775 Der Zuger Stadtrat erlaubt Franz Fidel Landtwing für das Landtwingische Geschlecht ein Fideikommiss zu errichten. [3] Landtwing überträgt sein ganzes Vermögen von rund 50'000 Gulden und auch das Schloss St. Andreas in dieses Fideikommiss, um den Familienbesitz unveräusserlich zu machen und zu erhalten. Die Stiftung enthält das Vermögen der Familie, das immer nur auf ein Familienmitglied allein, den Fideikommissär, übergeht. [4]
«Vue du Chateau de Saint André, sur le lac du Zoug» Kolorierter Stich des Schlosses St. Andreas, 1780
1782 Johann Franz Fidel Landtwing stirbt. Er hat seinen Bruder Beat Kaspar bzw. seinen Vetter Bonaventura als Besitzer des Fideikommisses bestimmt. [5]
1798 Französische Truppen besetzen das Schloss und richten Pferdestallungen im Erd- und ein Gefangenenlager im Obergeschoss ein. Das Schloss wird beschädigt und zerfällt zusehends. [6]
um 1830 Das Schloss (Ass.-Nr. 18a) gehört Landeshauptmann Franz Leonz Bonaventura Landtwing (1751–1839) in Zug. Weiter gehören Landtwing ein «Scheuerlein beym Schloss» (Ass.-Nr. 18b), ein weiteres Wohnhaus mit Scheune (Ass.-Nr. 18c) und eine Scheune auf der Städtler Allmend (Ass.-Nr. 18d). [7]
1839 Josef Anton Klemens Landtwing (1787–1853) übernimmt nach dem Tod seines Vaters das Schloss und wohnt während der Sommermonate zusammen mit einer Magd, einem Bediensteten und einer Köchin dort. [8] Für den Unterhalt der gesamten Liegenschaft und die Nutzung der mit dem Schloss verbundenen Gemeindegerechtigkeiten ist ein Landwirt zuständig, der unter anderem die Schlossmatt und das darauf befindliche Lehenshaus pachtet. [9]
Cham mit der ersten Pfarrkirche und St. Andreas. Originalgemälde eines unbekannten Malers des 18. Jahrhunderts.
nach 1839
Josef Anton Klemens Landtwing lässt am Schloss einige Verbesserungen vornehmen, um es bewohnbarer zu machen. [10]
Er ist jedoch «in Folge bedauerlicher Körperleiden» fast in der ganzen Zeit gelähmt. [11]
1853 In der Nacht vom 17. auf den 18. Februar stirbt Josef Anton Klemens Landtwing 66-jährig «durch einen Nervenschlag» auf dem Schloss St. Andreas. [12]
Durch diesen Todesfall wird das Landtwing'sche Fideikommiss wieder vakant. [13]
Nach dem Tod von Josef Anton Klemens Landtwing wird Michael Landtwing (1818–1881) als neuer Fideikommissbesitzer bestätigt. [14]
1875 Die Familie Page-Schwerzmann, Besitzerin der Milchsüdi, scheint sich für den Erwerb des Schlosses zu interessieren. Durch Strohmänner – Regierungsrat Jakob Hildebrand (1833–1885) und Friedrich Fisch-Hagenbuch (1817–1887) aus Brugg AG – lassen die Brüder George (1836–1899) und David Page (1844–1903) Liegenschaften v.a. auch der Westseite des Schlosses aufkaufen: Die Sust samt Schiffhütten, das zugehörige Storchenhaus und das an die Sust angrenzende, Taubenhaus genannte Wohnhaus. 1885 gehen diese Liegenschaften offiziell in den Besitz von David Page über.
St. Andreas, Schloss, Kapelle, Aquarell von Max Vogel, 1883
1881
Michael Landtwing stirbt. Sein Nachfolger wird Karl Josef Blasius Landtwing (1844–1882), der aber bis zu seinem Tod nur ein Jahr als Fideikommissbesitzer walten kann. [15]
1882 Das Fideikommiss und damit das Schloss St. Andreas geht an Arnold Gustav Landtwing (1871–1935) über. Die runde, festungsartige Bastion, ist «in einem erbärmlichen Zustande». [16]). Teile der Gebäulichkeiten sind offen und frei zugänglich. Zwei grössere Säle werden in den 1880er-Jahren zur öffentlichen Benutzung hergerichtet: Im einen Saal können die Reformierten ihre Gottesdienste abhalten, im anderen unterrichtet Kaplan Karl Josef Langenegger (1842–1892) seine Sekundarschulklassen. [17]
um 1890 Das Schloss St. Andreas ist nicht bewohnt und sehr baufällig. [18]
1894 Das Schloss wird vom landtwingschen Fideikommiss für fünfzehn Jahre an den Luzernener Architekten und Oberstdivisionär Heinrich Viktor von Segesser (1843–1900), vermietet. Er ist einer der bedeutendsten Architekten des Historismus. [19] Segesser zieht im Herbst zusammen mit seiner Frau Margaretha, geborene Crivelli (1843–1910), einer begabten Malerin, und ihrem Sohn Hans Albrecht (1877–1935) auf St. Andreas. [20] Mit diesem Mietverhältnis ist die Auflage verbunden, am äusserst renovierungsbedürftigen Schloss bauliche Verbesserungen vorzunehmen. [21]
Heinrich Viktor von Segesser bewohnte das Schloss St. Andreas von 1894–1900.
1900
Heinrich Viktor von Segesser stirbt am 28. November auf Schloss St. Andreas. Seine Witwe Margaretha und der gemeinsame Sohn Hans Albrecht (1877–1935) leben weiter im Schloss. [22]
St. Andreas, undatierte Aufnahme, wohl zwischen 1907 und 1920
1902 Adelheid Page-Schwerzmann erwirbt das Schloss St. Andreas vom Landtwingschen Fideikomiss nach langen Verhandlungen für 190'000 Franken. [23] Es kommt zu einem Rechtsstreit, da die Witwe von Heinrich von Segesser ein vertraglich zugesichertes Wohnrecht bis 1909 geltend macht. Margaretha von Segesser und ihr Sohn klagen gegen das Fideikommiss auf Schadenersatz. [24]
1903 Margaretha von Segesser muss das Schloss St. Andreas verlassen. Die Klage gegen das Fideikommiss ist noch hängig. [25]
1904 Das Bundesgericht spricht im Sommer das letztinstanzliche Urteil. Das Landtwingsche Fideikommiss muss Mutter und Sohn von Segesser 25'000 Franken Schadenersatz bezahlen. [26]
Das Landtwingsche Fideikommiss
In einem Bericht in der Neuen Zuger Zeitung von 1853 wird die Landtwingsche Fideikommisson beschrieben: Das Fideikommiss ist «1775 durch Rathsherrn und Landeshauptmann Johann Franz Fidel Landtwing, St. Ludwigs-Ritter und gewesenem Oberstlieutenant in französischen Diensten, mit einem Fond von 50 000 Gulden (inbegriffen der Wohnsitz und Hof in Zug und das Schloß St. Andreas bei Cham) zur Ehre und Aufnahme des ganzen Landtwing'schen Geschlechtes, wie auch zum Nutzen und Vortheil der bürgerlichen Geschlechter der Stadt Zug gestiftet und vom Stadt- und Amt-Rath besiegelt worden. Der Stifter hatte den wohlgemeinten Zweck, edeldenkende, kluge und tugendhafte Bürger, namentlich Militärs und Staatsmänner zu bilden und zu unterhalten, welche ihrem Geschlecht und dem Vaterland Ehre und Nutzen verschaffen können; daher verordnete er, daß der jeweilige Besitzer dieses Fideicomisses die politischen, militärischen und kammeralistischen Wissenschaften gründlich erlernen und fleißigst denselben obliegen soll, — so daß kein Besitzer in dasselbe eingesetzt werden dürfe, ehe und zuvor in solcher angelobt, sich der benannten Wissenschaften, wenn er noch nicht im Besitz derselben ist, fähig zu machen. Dem jeweiligen Besitzer steht das Recht zu, einen beliebigen Nachfolger aus dem Landtwing'schen Geschlecht ohne Rücksicht der Verwandtschaft zu ernennen. Er soll aber diesfalls einzig und allein auf die Verdienste, Fähigkeit und gute Aufführung sehen und nur ein mit den erforderlichen Eigenschaften versehenes Subjekt wählen. Der Nominationsakt bleibt bis zum dreißigsten Tag des verstorbenen Besitzers verschlossen in der Fideicommiskiste und wird dann in Gegenwart der 4 Landtwing'schen Kuratoren geöffnet.» [27]
Der Rechtsstreit um den Verkauf von St. Andreas an Adelheid Page
1894 wurde das baufällige Schloss vom Landtwingschen Fideikommiss für fünfzehn Jahre an den Luzernener Architekten und Oberstdivisionär Heinrich Viktor von Segesser (1843–1900), einen der bedeutendsten Architekten des Historismus, vermietet. [28] Der Mietvertag lautete auf 15 Jahre, der Jahreszins betrug 1200 Franken. Laut Statuten des Fideikommiss war das Schloss unverkäuflich.
Das Gebäude war in einem sehr schlechten Zustand, bewohnbar für Menschen ohne jeden Anspruch auf Komfort, nutzbar allenfalls als Truppenunterkunft. [29] Von Segesser hatte die Auflage, das Schloss mindestens teilweise wieder bewohnbar zu machen. Diese Aufwendungen zu Lasten von Segessers waren in den moderaten Mietzins eingerechnet.
Johann Rudolf Rahn, Kunsthistoriker und Begründer der Denkmalpflege in der Schweiz, attestierte von Segesser und seiner kunstsinnigen Frau bezüglich der Renovierungsarbeiten: «In ein Kleinod originellster und stilvollster Ausstattung hat Segesser das verwahrloste Schlößchen St. Andreas bei Cham umgewandelt.»
Victor von Segesser starb 1900, zwei Jahre später verkaufte das Landtwingsche Fideikommiss das Schloss an Adelheid Page–Schwerzmann.
Nun entstand ein Rechtsstreit. Margarethe von Segesser und ihr Sohn Albrecht klagten auf Schadenersatz für die aus der vorzeitigen Kündigung des Mietvertags entstehenden Mehrkosten. Für ein mit St. Andreas vergleichbares Schloss mit Seeanstoss falle eine Jahresmiete von etwa 8000 Franken an. Laut der Familie von Segesser würden damit bis 1909, also bis zum Ablauf des Mietvertags pro Jahr etwa 7800 Franken Mehrkosten anfallen, insgesamt 50'000 Franken. Geltend gemacht wurden auch Umzugskosten, bereits getätige Aufwendungen für die Gartenanlagen u.a.m.
Das Landtwingsche Fideikommiss anerkannte eine Schadenersatzpflicht und offerierte 3000 Franken, was die von Segessers ablehnten. Nun ging der Streitfall durch alle Instanzen der schweizerischen Gerichtsbarkeit. Das Zuger Kantonsgericht sprach den Klägern in erster Instanz 12'000 Franken zu, das darauf angerufene Obergericht erhöhte die Entschädigungssumme auf 20'000 Franken. Schliesslich kam der Fall vor Bundesgericht. Das Bundesgericht sprach der Familie von Segesseser letztinstanzlich aufgrund des «besonders schweren Vertragsbruches» und der daraus entstandenen Mehrkosten eine Summe von 25'000 Franken zu. [30]
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Einzelnachweise
- ↑ Staatsarchiv Zug, P 26.23 (Kaufvertrag)
- ↑ Grünenfelder, Josef, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zug, Neue Ausgabe, Bd. 2, Die ehemaligen Vogteien der Stadt Zug, Bern 2006, S. 39. Boschetti-Maradi, Adriano / Holzer, Peter / Meier, Gabi, Cham, St. Andreas 1, Schloss St. Andreas: Bauuntersuchung, Ausgrabung, Umbau und Restaurierung, in: Tugium 28, 2012, S. 32
- ↑ Bürgerarchiv Zug, A 39.26.33.855, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1773–1779, S. 122 (20.05.1775)
- ↑ Vgl. Anmerkung 2 (Grünenfelder), S. 37. Neue Zuger Zeitung, 19.02.1853
- ↑ Staatsarchiv Zug, P 26.21, Dokument ausgestellt am 30.4.1782
- ↑ Vgl. Anmerkung 2 (Grünenfelder), S. 37
- ↑ Staatsarchiv Zug, G 617.6.1, Assekuranzregister Cham, 1. Generation (1813–1868). Zuger Nachrichten, 13.06.1899
- ↑ Neue Zuger Zeitung, 19.02.1853
- ↑ Glauser, Thomas, Der Adlige, der Söldner, die Wohltäterin. St. Andreas und seine Besitzer, in: Zug Erkunden – Bildessays und historische Beiträge zu 16 Zuger Schauplätzen, Jubiläumsband Zug 650 eidgenössisch, Zug 2002, S. 83
- ↑ Staub, Bonifaz, Schloss, Capelle und Caplanei St. Andreas; ein historischer Versuch, in: Der Geschichtsfreund 5, 1848, S. 48
- ↑ Neue Zuger Zeitung, 19.02.1853
- ↑ Neue Zuger Zeitung, 19.02.1853
- ↑ Neue Zuger Zeitung, 19.02.1853
- ↑ Neue Zuger Zeitung, 19.02.1853
- ↑ Zuger Nachrichten, 13.06.1899
- ↑ Zuger Volksblatt, 09.07.1881
- ↑ Gruber, Eugen et al., Geschichte von Cham, Bd. 2, Cham 1962, S. 193f.
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904
- ↑ Zuger Volksblatt, 13.10.1894; Thurgauer Zeitung, 14.07.1904
- ↑ Neue Zürcher Zeitung, 01.08.1910
- ↑ Vgl. Anmerkung 8 (Glauser), S. 83
- ↑ Zuger Nachrichten, 29.11.1900. Zuger Nachrichten, 01.12.1900
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904
- ↑ Neue Zuger Zeitung, 19.02.1853
- ↑ Zuger Volksblatt, 13.10.1894
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904