St. Andreas, Taubenhaus

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Die Liegenschaft stand bis Anfang des 20. Jahrhunderts am Westhang des Schlosshügels von St. Andreas. Der Name «Tuben» verweist nicht auf ein Tier, sondern auf die einstigen Bewohner, nämlich Angehörige der Familie Dub.


Chronologie

1788 Auf der Karte zur Städtlerallmend des Kartografen Jakob Joseph Clausner (1744–1797) ist das Taubenhaus («Tuben») auf der Westseite des Schlosses St. Andreas eingezeichnet.

1813 Die Gebrüder Wilhelm und Josef Werder übernehmen die Liegenschaft (Ass.-Nr. 24e). Es handelt sich um ein mit Ziegeln gedecktes Wohnhaus. [1]

1844 Der Schreiner Bernhard Grob (1811–1885) ist Besitzer der Liegenschaft. [2]

1853 Schreiner Grob geht Konkurs. Sein «Haus und Umgelände im Städtli» werden im Rathaus in Zug öffentlich versteigert. Der neue Eigentümer heisst Carl Josef Staub. [3]

1855 Der Eisenwarenhändler Heinrich Vogel-Saluzzi (1822–1893), seit 1825 teilweise im Hammer wohnhaft, ist nun der Besitzer der Liegenschaft (Ass.-Nr. 24f). [4]

1876 Friedrich Fisch-Hagenbuch von Brugg AG, ein Strohmann der Brüder George (1836–1899) und David (1844–1903) Page, kauft am 26. August die Liegenschaft für 20'000 Franken. [5]

Doch Friedrich Fisch-Hagenbuch ist nur eine «Zwischenstation» im Plan der Familie Page. Eine Übereinkunft vom 31. Dezember zwischen den Brüdern Page und Fisch-Hagenbuch ermöglicht tiefere Einblicke in die Absichten der eigentlichen Käufer: Die Gebrüder Page wünschen die Liegenschaftskäufe «Storchenhaus» und «Tubenhaus» westlich des Schlosses St. Andreas «aus gewissen Gründen einstweilen noch nicht auf ihre eigenen, sondern auf einen suggerirten Namen ausfertigen und ihre Namen bei dieser Liegenschafts-Erwerbung bis auf Weiteres verschwiegen zu halten» und beauftragen Fisch-Hagenbuch (mit dem Geld der Gebrüder Page) die Liegenschaft zu beschaffen, «aber zu keinem andern Zwecke zu erwerben, als um solche als zu gleichen Preis und Bedingungen erworbenes Eigenthum der Herren Gebrüder Page zu betrachten und zu behandeln und auf die Namen der letzteren kanzleiisch überschreiben zu lassen, sobald es diese verlangen.» Fisch-Hagenbuch habe die Liegenschaften «in gegenwärtigem Zustande zu belassen, ausser allfällig schon bestehende Servituten keinerlei weitere Haftungen zuzulassen und die Verwaltung dieser Liegenschaften überhaupt im Einverständniss mit Herrn Gebrüder Page zu besorgen.» Welches Honorar oder welche Gegenleistungen Friedrich Fisch-Hagenbuch für seine Dienste erhält, ist nicht überliefert. [6]

Bereits Fritz von Schulthess-Page (1902–1991), ab 1930 selbst Schlossherr auf St. Andreas, vermutete, dass die Page-Brüder in den 1870er Jahren die Absicht hatten, St. Andreas zu kaufen und daher alle erhältlichen Parzellen in der Umgebung westlich, nördlich und östlich des Schloss erwarben. [7]

1880/1881 Die Liegenschaft wird vermietet. Drei Familien bewohnen das Haus. In der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember kommt es zu einem Brand. Zwei Monate später wird Alois Müller von Knutwil LU wegen Brandstiftung vom Zuger Strafgericht verurteilt (vgl. unten). [8]

1885 David Page erwirbt nun offiziell am 24. Oktober das Haus. [9] Es ist der letzte Besitzer des «Taubenhauses». Gleichzeitig wird intern eine Erklärung aufgesetzt, dass die Liegenschaft zwar auf David übertragen wird, dass sie aber beiden Brüdern Page gehört. [10]

1888 David Page vermietet die Liegenschaft an einen Johann Zellweger von Gais AI, für 15 Franken Mietzins pro Monat und mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist. Kleinere Reparaturen («zerbrochene Fensterscheiben») und die Reinigung muss der Mieter übernehmen. Ein spezielles Detail: die «Abtritt-Jauche» von Zellweger «hat zur Düngung des angrenzenden Landes des Vermiethers zu dienen». [11]

1902 Davids Neffe Fred Page (1877–1930) kauft die Liegenschaft. [12]

1904 Im Taubenhaus wohnt ein Schreiner Burkhard. Er ist möglicherweise der letzte Bewohner. [13]

1906 Ab 1903 lassen Fred und Adelheid Page (1853–1925) das erworbene Schloss St. Andreas aus- und umbauen. Der Garten und der Park werden vom Zürcher Gartenarchitekt Otto Carl Froebel (1844–1906) umgestaltet. [14] Das Taubenhaus wird im Zuge der grosszügigen Neugestaltung abgerissen. [15]


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Die Sust von St. Andreas mit Schifflände, im Hintergrund links das Taubenhaus, rechts das Schloss St. Andreas, undatiert (vor 1904)


Die Brandstiftung von 1880

Das Zuger Volksblatt berichtet am 9. Februar 1881 über eine Brandstiftung im Taubenhaus: «(Einges[andt]) Strafgericht. Auf der Anklagebank erscheint Alois Müller von Knutwil, Ktn. Luzern, angeklagt, in der Nacht vom 30. Nov. auf 1. Dez. im sogen. Taubenhaus in Cham Feuer angelegt zu haben. Der Angeklagte, ein von den Strafbehörden des Kantons Luzern wegen Plünderung eines Waldbruderhäuschens bestraftes Individuum bestritt die eingeklagte That; jedoch die mehrfachen Indizien, die Einsichtnahme der örtlichen Verhältnisse durch die Strafgerichtskommission ergaben zur Evidenz, daß der Angeklagte trotz seinem Läugnen mit der Wahrheit nicht auf richtigem Fuße stehe, daher das Urtheil auf 1 Jahr Zuchthaus nebst üblichen Folgen lautete.

Das Taubenhaus bei Cham, ein altes, bereits verfallenes Häuschen am See, ist für Fr. 2600 versichert, war bewohnt von 3 Familien. Der Angeklagte hatte seine Inventur für Fr. 2700 versichert, während die amtliche Schatzung nur 569 Frkn. ergab. Der Brand wurde rechtzeitig circa 2 Uhr Morgens von Schlafgängern entdeckt, derselbe wurde auch ohne Schaden gelöscht und zugleich auch die Wahrnehmung gemacht, daß die Hausthüre von Außen verrammelt war. Sofort lenkte sich der Verdacht der Thäterschaft auf den Angeklagten. Neben dessen üblem Leumund, dessen ärmlichen Verhältnissen und Agentur-Versicherung bei der „Urbaine" (Agent Michael Utiger, Coiffeur in Baar), dessen höchst verdächtigem Benehmen kamen hauptsächlich nachfolgende Momente in Berücksichtigung.

Nach der Brandlöschung wurde entdeckt, daß vor dem Fenster seiner Kammer ein Leiterli angelehnt war, dass er dann eilig wegnahm und in die Matte hinaus trug. Einige Tage vor dem Brande äußerte er von einem Geschäfte, das ihm Geld eintragen werde, ohne aber dasselbe näher bezeichnen zu können. Am 1. Dezember sollte Müller ausziehen, kaufte noch 2 Tage vorher 15 Stauden, welche er dann, gegen seine Gewohnheit, auf die Heudiele, wo auch der Brand ausgebrochen, versorgte. Diese Heudiele stand durch eine Thüre mit des Angeklagten Laube in Verbindung. Tags vorher sah man den Angeklagten auf der Heudiele Strohsäcke füllen, bei der Brandlöschung fanden sich Ueberreste von angebranntem und dem Geruche nach mit Petroleum getränktem Kornstroh, wie der Angeklagte solches besaß, vor. Ebenso erschien der Angeklagte auf der Brandstelle bereits angekleidet und benahm sich sehr verdächtig dabei.

Schon zwei Mal im Sommer fanden sich Hobelspäne im Heu drinnen verborgen; auch mußte der Angeklagte zugeben, daß der Brand nur von Hausgenossen verursacht worden. Die eine Familie war gar nicht, die dritte zu wenig versichert. Alle diese Indizien in ihrem Zusammenhange genommen ließen trotz frechem Läugnen, Abläugnen an und für sich unbestrittener Thatsachen keine andere rechtliche Schlußfolgerung aufkommen, als den Angeklagten dieser That überführt zu erachten. Dieser fand sich dann veranlaßt, die Appellation gegen das Urtheil einzureichen, hat dieselbe aber den 8. ds. zurückgezogen mit den Worten, «der Agent Utiger sei schuld, daß er da hineingefallen sei.» [16]


Der Familienname Tub

Der Hausname hat nichts mit Tauben (lat. columbidae) zu tun, es wird im Sinne von «*der Tuben [Haus]» (= Wohngebäude der Familie Tub) verwendet. Der Familienname Tub, Dub (genitivisch Tuben) ist in Cham seit den 1630er Jahren und bis ins 18. Jahrhundert gut bezeugt. Schon 1638 besass ein Hans Tub Haus und Hof in der Schluecht. [17]


Historische Karten

Plan der Städtlerallmend 1788

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Der Ausschnitt aus dem Plan der Städtlerallmend Jakob Joseph Clausner (1744–1797) zeigt den Standort des Taubenhauses («Tuben») westlich von Schloss St. Andreas.


Siegfriedkarte 1887

1887 Im Topografischen Atlas von Hermann Siegfried (1819–1879) ist die Liegenschaft eingezeichnet, nördlich des Strässchens, das zur Schiffländi beim Storchenhaus führte.


Einzelnachweise

  1. Staatsarchiv Zug, G 617.6.1, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1813–1868), 1. Band
  2. Staatsarchiv Zug, G 617.6.1, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1813–1868), 1. Band
  3. Neue Zuger Zeitung, 17.12.1853. Staatsarchiv Zug, G 617.6.1, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1813–1868), 1. Band
  4. Staatsarchiv Zug, G 617.6.1, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1813–1868), 1. Band
  5. Staatsarchiv Zug, G 617.6.2, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1868–1929), 1. Band. Staatsarchiv Zug, P 26.30, Kaufvertrag vom 26.08.1876
  6. Staatsarchiv Zug, P 26.31, Übereinkunft vom 31.12.1876
  7. Schulthess, Fritz von, Erinnerungen: Schloss St. Andreas, Cham 1986, S. 25
  8. Zuger Volksblatt, 09.02.1881
  9. Staatsarchiv Zug, G 617.6.2, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1868–1929), 1. Band
  10. Staatsarchiv Zug, P 26.31, Erklärung vom 24.10.1885. P 26.36, Kaufvertrag vom 24.10.1885. Staatsarchiv Zug, G 617.6.2, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1868–1929), 1. Band
  11. Staatsarchiv Zug, P 26.35, Mietvertrag vom 17.08.1888
  12. Staatsarchiv Zug, G 617.6.2, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1868–1929), 1. Band
  13. Schulthess, Fritz von, Erinnerungen: Schloss St. Andreas, Cham 1986, S. 25
  14. Vgl. Anmerkung 1 (Grünenfelder), S. 30
  15. Staatsarchiv Zug, G 617.6.2, Assekuranzregister Cham, 2. Generation (1868–1929), 1. Band
  16. Zuger Volksblatt, 09.02.1881
  17. Dittli, Beat, Zuger Ortsnamen. Lexikon der Siedlungs-, Flur- und Gewässernamen im Kanton Zug. Lokalisierung, Deutung, Geschichten, Zug 2007, Bd. 5, S. 67