Mattmann Maria Verena (1650–1726)

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Vorname: Maria Verena
Nachname: Mattmann
Geschlecht: weiblich
Geburts­datum: 1650
Geburt­sort: Dietwil AG
Todes­datum: 4. Mai 1726
Todes­ort: Cham ZG
Beruf: Äbtissin
Religion: römisch-katholisch

Maria Verena Mattmann ist die 28. Äbtissin des Zisterzienserinnenklosters Frauenthal. Als fähige und baufreudige Vorsteherin führt sie die Klostergemeinschaft fast 40 Jahre lang durch eine schwierige und unruhige Zeit.




Die von Äbtissin Mattmann gestiftete Wappenscheibe von 1713 enthält das Wappen des burgundischen Klosters Cîteaux (Mutterkloster aller Zisterzienser), das Wappen der Klostergründerfamilie von Eschenbach (respektive von Schnabelburg) und das Wappen von Äbtissin Mattmann. Inschrift: «Fr. Maria Verena von Gottes Gnaden Abtisin des Lobwürdigen Gottshaus Ihn vnser lieben Frauwenthall 1713» [1]


Stationen

1650 Maria Verena Mattmann wird 1650 in Dietwil AG geboren. [2]

1667 Mit 17 Jahren legt Maria Verena im Zisterzienserinnenkloster Frauenthal ihre Profess [3] ab. Sie arbeitet zunächst als Küchenmeisterin. [4]

1688 Nach dem Tod von Äbtissin Maria Verena Wirth (1613–1688) rapportiert Ammann Beat Jakob Zurlauben (1615–1690) im Zuger Stadtrat, zur Äbtissinnenwahl im Frauenthal sei Ulrich Meyer (1647–1694), Abt des Zisterzienserklosters Wettingen eingeladen worden, den Stadtrat aber habe man nicht begrüsst (1586 hatte das Kloster Frauenthal das Recht zur freien Äbtissinnenwahl unter der geistlichen Leitung des Klosters Wettingen zurückerlangt. Der Zuger Stadtrat hatte aber das Recht, bei Wahlen jeweils eine Delegation zu entsenden). Der Stadtschreiber wird ins Frauenthal entsandt, um die Verantwortlichen zu ermahnen, mit der Wahl zuzuwarten. Am 22. Juni wird dann um 11 Uhr Maria Verena Mattmann («Mattmannin») zur 28. Äbtissin von Frauenthal gewählt. Der Stadtrat ist mit einer Gesandtschaft unter der Führung von Ammann Zurlauben vertreten. [5]

Am 7. November erhält Maria Verena Mattmann von Ulrich Glutz (1648–1701), Abt des Zisterzienserklosters St. Urban die Weihe zur Äbtissin. [6]

1689–1698 In den ersten Jahren der Amtszeit von Äbtissin Mattmann wird im Frauenthal viel gebaut: Sie lässt 1689 das Beichtigerhaus auf der Klosterinsel fertigstellen und von 1696 bis 1698 wird der ganze Ost- und der Südflügel der Klosteranlage unter der Leitung des Vorarlberger Baumeisters Johannes Moosbrugger (1659–1710) neu aufgebaut. Auch das Bauernhaus bei Enikon in der Chlostermatt (Hünenbergerstrasse 70) wird um 1700 errichtet. [7]

1704–1705 Auch die Klosterwirtschaft wird unter Äbtissin Mattmann reorganisiert. Am 28. Februar legt sie dem Zuger Stadtrat ein neues Urbar [= Verzeichnis von Besitzrechten, Güterverzeichnis] zur Ratifikation vor. Das Güterverzeichnis ist seit hundert Jahren erstmals wieder bereinigt und neu geschrieben worden. Der Stadtschreiber hat das Verzeichnis auch allen Besitzern der Frauenthaler Lehenshöfen vorgelesen, und auch all jenen, die dem Kloster Geld- oder Kernenzinsen schulden. Auch die im Urbar beschriebenen Grundstückgrenzen werden von den erwähnten Besitzern anerkannt. [8]

1706–1708 Wiederholt ist in der Stadt Zug die Aufnahme von (jungen) Frauen in die Klostergemeinschaft, die nicht aus dem Kanton Zug stammen, ein Thema. Sowohl die Zuger Gemeindeversammlung wie der Zuger Stadtrat fordern Äbtissin Mattmann auf, immer zuerst zwei oder drei Zugerinnen aufzunehmen, bevor «wieder eine fremde Tochter» im Frauenthal eintreten könne. [9]

1712 In der Eidgenossenschaft entwickeln sich die seit Jahren schwelenden Auseinandersetzungen zwischen den reformierten und den katholischen Orten zur akuten Bürgerkriegsgefahr. Am 16. April fordert der Zuger Stadtrat das Kloster auf, der Stadt bei einer allfälligen Notsituation mit Getreidelieferungen beizustehen. Der ins Kloster Frauenthal abgeordnete Kommandant soll die dortigen Vorräte inspizieren und Bericht erstatten. [10] Die Äbtissin und die Klosterfrauen ziehen sich im April in die Stadt Zug zurück und finden eine Unterkunft im oberen Zurlaubenhof. Darauf werden im Kloster Soldaten aus den katholischen Kantonen Zug, Uri und Wallis einquartiert und mit Brot, Käse, Milch, Mus und Wein verpflegt.

Im Sommer bricht dann der Zweite Villmergerkrieg aus. Nach der Hauptschlacht von Villmergen dringen am 25. Juli die siegreichen Zürcher Truppen marodierend ins nördliche Chamer Gebiet ein. Der katholische Widerstand bricht rasch zusammen. Die Zürcher plündern das Kloster und brandschatzen die Frauenthaler Lehenshöfe. Die Zürcher rauben Ochsen, Pferde, Karren, Wagen, Pflüge, Werkzeuge, Dörrfleisch und weitere Lebensmittelvorräte. Erst nach zwei Wochen Plünderei ziehen sie wieder ab. Nach der Rückkehr müssen Äbtissin Mattmann und ihr Konvent das Kloster neu aufbauen. [11]

Das Wegkreuz von Äbtissin Maria Verena Mattmann, 31.03.2019

1717 Äbtissin Mattmann errichtet an der Gabelung der Wege nach Hatwil und hinauf zur Hubletzen ein Wegkreuz aus Sandstein. [12]

1724 Im Klosterhof steht noch heute der achteckige Agathabrunnen, den Äbtissin Maria Verena Wirth 1665 aufstellen liess (ihr Wappen ist auf dem Brunnen enthalten). Äbtissin Mattmann lässt den Brunnen erneuern und ihre Initialen eingravieren. Der Brunnenstock besteht aus Kalkstein aus Mägenwil AG, die Figur der hl. Agatha wurde in der Werkstatt des Zuger Bildhauers Johann Baptist Wickart (1635–1705) geschaffen. [13]

1726 Maria Verena Mattmann stirbt am Morgen des 4. Mai. [14] Sie hinterlässt ihrer Nachfolgerin Maria Elisabeth Kunigunde Brandenberg (1681–1742) einen gut funktionierenden Klosterbetrieb. [15]


Das «Blutwunder» von Frauenthal vom 19. September 1708

In der Amtszeit von Äbtissin Mattmann ist das Zisterzienserinnenkloster Frauenthal Schauplatz einer äusserst bizarren und delikaten Geschichte. Der Historiker Marco Jorio (*1951) hat die einschlägigen Quellen zu diesem Kriminalfall in den Vatikanischen Archiven in Rom erforscht und 2007 zum «Blutwunder» einen Aufsatz publiziert. Hier in der Folge eine Zusammenfassung:

Ab dem Februar 1706 findet im Frauenthal im Haus des Beichtigers (er ist zuständig für die Seelsorge im Kloster), dem Zisterzienser Marianus Bucher (1656–1720) von Wettingen, die 36-jährige Euphemia Schweizer aus Bremgarten AG Unterschlupf. Die Frau steht im Ruf, «Wunder» zu vollbringen und mit Verstorbenen im Jenseits zu kommunizieren, was auch im 18. Jahrhundert bei vielen Menschen Hoffnungen weckt. Pater Bucher ist von der «Heiligmässigkeit» der Euphemia überzeugt, und auch Äbtissin Mattmann und der Konvent sind anfänglich von der Frau angetan, ganz im Gegensatz zum Zuger Stadtrat, der schliesslich im Frühjahr 1708 interveniert und Euphemia Schweizer nach Bremgarten abschiebt.

Die Angelegenheit ist mit der Ausweisung aber nicht erledigt: Ein halbes Jahr später, am 19. September 1708, zelebriert Pater Bucher im Frauenthal die Morgenmesse. Als er die Hostie zur Wandlung erhebt, ist diese auf wundersame Weise blutrot verfärbt. Am 26. September im aargauischen Jonental und am 2. Oktober in der Klosterkirche Wettingen wiederholt sich das Wunder, immer im Beisein von Pater Marianus.

Dem Zuger Stadtrat ist die Sache unangenehm: Die Eidgenossenschaft ist tief gespalten, ein Bürgerkrieg zwischen den reformierten und katholischen Ständen ist nicht unwahrscheinlich und die Zürcher Grenze liegt nur einige hundert Meter vom Frauenthal entfernt. Ammann Beat Jakob Zurlauben (1660–1717) wendet sich an den Nuntius, den diplomatischen Vertreter des Papstes in der Eidgenossenschaft, Vincenzo Bichi (1668–1750), der in Luzern seinen Amtssitz hat. Bichi wittert ebenfalls einen Betrug und lässt die Sache untersuchen. Bei einer Razzia im Beichtigerhaus im Frauenthal wird die Euphemia verhaftet, ebenso Pater Marianus. Beide kommen in die Stadt Luzern ins Turmgefängnis in Untersuchungshaft (die Prozesskosten für diesen «Zuger Fall» trägt also die Stadt Luzern).

Der apostolische Notar Walter Ludwig Kappeler (1674–1709) leitet in Luzern die Untersuchungen. Verschiedene Zeugen werden einvernommen, darunter auch die Äbtissin Mattmann und mehrere Nonnen aus dem Frauenthal. Die Verhöre werden auf deutsch geführt, aber auf italienisch protokolliert. Am 11. und am 12. Dezember wird Euphemia Schweizer schliesslich auch mehrmals gefoltert. Pater Marianus zeigt sich bereits nach der Androhung der Folter im Verhör kooperativ. An der Folter gibt Euphemia schliesslich den Betrug zu. Sie habe Pater Marianus – der in ihr eine von Gott auserwählte Person sah – angestiftet, auf Befehl der hl. Jungfrau Maria (wie beide Verdächtigten zu Protokoll geben), mit ihrem Menstruationsblut eine Hostie zu färben und so ein Wunder zu inszenieren. Zum Motiv gibt Euphemia an, dass sie wie eine Heilige habe verehrt werden und im Jonental mit dem Wunder einen Wallfahrtsort eröffnen wollen.

Nuntius Bichi verlässt 1709 die Schweiz. Die beiden Angeklagten bleiben noch fast zwei Jahre in Luzern in Haft, dann werden sie im Oktober 1710 heimlich, d.h. ohne Wissen des Luzerner Rates, der römischen Inquisition in Como zugeführt. Pater Bucher wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Er stirbt 1720 in Como. Das weitere Schicksal von Euphemia Schweizer ist nicht bekannt. Die Untersuchungsakten werden in Rom in den Vatikanischen Archiven aufbewahrt. [16]


Einzelnachweise

  1. Die Wappenscheibe wird dem Zuger Glasmaler Johann Baptist Müller (1663–1735) zugeschrieben. Bergmann, Uta, Die Zuger Glasmalerei des 16. bis 18. Jahrhunderts, Bern 2004 (Corpus Vitrearum Schweiz, Frühe Neuzeit 4), S. 527
  2. Gruber, Eugen, Geschichte von Frauenthal, Zug 1966, S. 227
  3. Profess = Ordensgelübde, d.h. das Versprechen in einer Ordensgemeinschaft nach den festen Regeln des Ordens zu leben
  4. Vgl. Anmerkung 2 (Gruber), S. 227
  5. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.7.1305, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1685–1688, fol. 141r (12.06.1688–22.06.1688)
  6. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.7.1413, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1685–1688, fol. 153v (06.11.1688)
  7. Vgl. Anmerkung 2 (Gruber), S. 153. Grünenfelder, Josef, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zug, Neue Ausgabe, Bd. 2, Die ehemaligen Vogteien der Stadt Zug, Bern 2006, S. 182, 188f., 235
  8. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.12.897, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1703–1705, fol. 112v (28.02.1705)
  9. Bürgerarchiv Zug, A 39.27.4.464, Gemeindeversammlungsprotokolle der Stadt Zug 1689–1710, fol. 91r (09.05.1706). Bürgerarchiv Zug, A 39.26.13.767, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1706–1709, fol. 69v (29.12.1708)
  10. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.14.1179, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1709–1712, fol. 134br (16.04.1712)
  11. Vgl. Anmerkung 2 (Gruber), S. 170–172
  12. Vgl. Anmerkung 7 (Grünenfelder), S. 253
  13. 1977 lässt Äbtissin Maria Dolorosa Willimann (1935–1980) den Brunnen restaurieren. Vgl. Anmerkung 7 (Grünenfelder), S. 194f.
  14. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.19.127, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1726–1728, S. 31 (04.05.1726)
  15. Vgl. Anmerkung 2 (Gruber), S. 227
  16. Jorio, Marco, Das Blutwunder von Frauenthal 1708. Glaube, Aberglaube und Inquisition am Vorabend des Zweiten Villmergerkrieges, in: Schweizerische Zeitschrift für Religions- und Kulturgeschichte 101, 2007, S. 313–322. Jorio, Marco, Ein Krimi aus dem alten Zug. Das «Blutwunder» von Frauenthal im Jahr 1708, in: Tugium 37, 2021, S. 213–231