Von Segesser-Crivelli Margaretha (1848–1910)
Margaretha von Segesser–Crivelli lebte mit ihrem Mann und ihrem Sohn seit 1894 als Mieterin auf Schloss St. Andreas. Nach dem Tod ihres Mannes wurde das Schloss 1902 von der Besitzerfamilie Landtwing an Adelheid Page verkauft. Die Witwe von Segesser wollte das Schloss nicht verlassen und pochte auf ihren bis 1909 gültigen Mietvertrag.
Stationen
1848 Margaretha Crivelli wird als Tochter des Bankiers Friedrich Crivelli und der Josephine Meyer v. Schauensee in Luzern geboren. Ihr Vater macht sich für die Verkehrsinteressen Luzerns stark. [1]
1872 Sie heiratet den Architeken und späteren Oberstdivisionär Heinrich Viktor von Segesser. [2]
1877 Sohn Hans Albrecht wird am 21. Mai in Luzern geboren. Er ist das einzige Kind des Ehepaars. [3]
1894 Nach dem Verkauf ihrer Villa in Luzern [4] zieht die Familie von Segesser als Mieter ins Schloss St. Andreas. [5] Das Schloss gehört dem Fideikommiss der Zuger Familie Landtwing. Mit diesem Mietverhältnis ist die Auflage verbunden, am baufälligen Schloss Verbesserungen vorzunehmen. [6]
1898 Bei ihrem Mann macht sich eine schleichende Krankheit bemerkbar. Er leidet unter Anfällen, die seinen Körper und seinen Geist beeinträchtigen. Mit seiner Willensstärke kann er der Krankheit zeitweise trotzen. [7]
1900 Heinrich Viktor von Segesser stirbt nach 19-monatiger Krankheit [8] am 28. November 57-jährig auf Schloss St. Andreas. [9]
Margaretha von Segesser–Crivelli und ihr Sohn Hans Albrecht von Segesser (1877–1935) wohnen weiterhin auf Schloss St. Andreas.
1902 Drei Jahre nach dem Tod von George Ham Page kauft am 27. Dezember dessen Witwe Adelheid Page-Schwerzmann (1853–1925) mit ihrem Sohn Fred (1877–1930) die Schlossanlage zum stolzen Preis von 190'000 Franken aus dem landtwingschen Fideikommiss. [10]
Der Einzug ins Schloss St. Andreas bleibt Adelheid Page aber vorerst verwehrt, weil die Witwe von Segesser sich auf ihren noch bis 1909 gültigen Mietvertrag und die von ihrem Mann vorgenommenen Umbauarbeiten beruft. [11]
Es kommt zu einem Rechtsstreit, Margaretha von Segesser und ihr Sohn klagen gegen das Fideikommiss auf Schadenersatz. [12]
1903 Laut Kaufvertrag von Adelheid Page sollte das Schloss bis zum 1. Juli geräumt sein.
Es kommt sogar zu Handgreiflichkeiten und Wortgefechten auf dem Schlossplatz zwischen Adelheid Pages Schwager und Rechtsvertreter Alois Bossard und Margaretha von Segesser. Adelheid Page hält über die Witwe von Segesser fest: «[Sie dürfe] ohne Übertreibung als wahnsinnig qualifiziert werden.»
Frau von Segesser erhält einen Aufschub des Mietverhältnisses. [13]
Im August muss Margaretha von Segesser das Schloss St. Andreas verlassen. Die Klage gegen das Fideikommiss ist noch hängig. [14]
1904 Das Bundesgericht spricht im Sommer das letztinstanzliche Urteil. Das Landtwingsche Fideikommiss muss Mutter und Sohn von Segesser 25'000 Franken Schadenersatz bezahlen. [15]
1910 Margaretha von Segesser–Crivelli stirbt nach längerem Leiden am 16. Juli in der Privatanstalt «Victoria» im Alter von 62 Jahren. [16]
Würdigung
«Wie ihr Gatte, war auch die verstorbene, überaus gebildete Dame künstlerisch veranlagt. Als Schülerin des Baron von Oderstädt malte sie vorzüglich in Oel, mit Vorliebe Porträts und Blumensujets. Sie erwarb sich damit viele Anerkennung. In früheren Jahren genossen Luzerns Bewohner in ihrer Villa «Lindenfeld», dem Stelldichein vieler Maler und Kunstfreunde, sowie der Mitglieder der Kunstgesellschaft Luzerns, viele Gastfreundschaft, deren sie auch heute noch am Grabe dieser liebenswürdigen Frau in Dankbarkeit sich erinnern. Möge ihr der Friede des Jenseits zuteil geworden sein!» [17]
Der Rechtsstreit um den Verkauf von St. Andreas an Adelheid Page
1894 wurde das baufällige Schloss vom Landtwingschen Fideikommiss für fünfzehn Jahre an den Luzernener Architekten und Oberstdivisionär Heinrich Viktor von Segesser (1843–1900), einen der bedeutendsten Architekten des Historismus, vermietet. [18] Der Mietvertag lautete auf 15 Jahre, der Jahreszins betrug 1200 Franken. Laut Statuten des Fideikommiss war das Schloss unverkäuflich.
Das Gebäude war in einem sehr schlechten Zustand, bewohnbar für Menschen ohne jeden Anspruch auf Komfort, nutzbar allenfalls als Truppenunterkunft. [19] Von Segesser hatte die Auflage, das Schloss mindestens teilweise wieder bewohnbar zu machen. Diese Aufwendungen zu Lasten von Segessers waren in den moderaten Mietzins eingerechnet.
Johann Rudolf Rahn, Kunsthistoriker und Begründer der Denkmalpflege in der Schweiz, attestierte von Segesser und seiner kunstsinnigen Frau bezüglich der Renovierungsarbeiten: «In ein Kleinod originellster und stilvollster Ausstattung hat Segesser das verwahrloste Schlößchen St. Andreas bei Cham umgewandelt.»
Victor von Segesser starb 1900, zwei Jahre später verkaufte das Landtwingsche Fideikommiss das Schloss an Adelheid Page–Schwerzmann.
Nun entstand ein Rechtsstreit. Margarethe von Segesser und ihr Sohn Albrecht klagten auf Schadenersatz für die aus der vorzeitigen Kündigung des Mietvertags entstehenden Mehrkosten. Für ein mit St. Andreas vergleichbares Schloss mit Seeanstoss falle eine Jahresmiete von etwa 8000 Franken an. Laut der Familie von Segesser würden damit bis 1909, also bis zum Ablauf des Mietvertags pro Jahr etwa 7800 Franken Mehrkosten anfallen, insgesamt 50'000 Franken. Geltend gemacht wurden auch Umzugskosten, bereits getätige Aufwendungen für die Gartenanlagen u.a.m.
Das Landtwingsche Fideikommiss anerkannte eine Schadenersatzpflicht und offerierte 3000 Franken, was die von Segessers ablehnten. Nun ging der Streitfall durch alle Instanzen der schweizerischen Gerichtsbarkeit. Das Zuger Kantonsgericht sprach den Klägern in erster Instanz 12'000 Franken zu, das darauf angerufene Obergericht erhöhte die Entschädigungssumme auf 20'000 Franken. Schliesslich kam der Fall vor Bundesgericht. Das Bundesgericht sprach der Familie von Segesseser letztinstanzlich aufgrund des «besonders schweren Vertragsbruches» und der daraus entstandenen Mehrkosten eine Summe von 25'000 Franken zu. [20]
Einzelnachweise
- ↑ Neue Zürcher Nachrichten, 18.07.1910
- ↑ Neue Zürcher Nachrichten, 18.07.1910
- ↑ Neue Zürcher Nachrichten, 13.06.1935
- ↑ Der Bund, 30.11.1900
- ↑ Zuger Volksblatt, 13.10.1894
- ↑ Glauser, Thomas, Der Adlige, der Söldner, die Wohltäterin. St. Andreas und seine Besitzer, in: Zug erkunden. Bildessays und historische Beiträge zu 16 Zuger Schauplätzen, Zug 2002, S. 83
- ↑ Anzeiger für schweizerische Altertumskunde : Neue Folge, 2 (1900-1901), Heft: 4, Nachruf: Heinrich Viktor v. Segesser von Brunegg
- ↑ Allgemeine Schweizer Militärzeitung, Nr. 51 (1900), S. 426–427
- ↑ vgl. Anmerkung 10, Anzeiger für schweizerische Altertumskunde
- ↑ Staatsarchiv Zug, P 26.25 (Kaufvertrag)
- ↑ Glauser, Thomas, Der Adlige, der Söldner, die Wohltäterin. St. Andreas und seine Besitzer, in: Zug Erkunden – Bildessays und historische Beiträge zu 16 Zuger Schauplätzen, Jubiläumsband Zug 650 eidgenössisch, Zug 2002, S. 85
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904
- ↑ Orsouw, Michael van / Stadlin, Judith / Imboden, Monika, Adelheid, Frau ohne Grenzen. Das reiche Leben der Adelheid Page-Schwerzmann, Zürich 2003, S. 148 ff
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904
- ↑ Neue Zürcher Nachrichten, 18.07.1910
- ↑ Neue Zürcher Nachrichten, 18.07.1910
- ↑ Zuger Volksblatt, 13.10.1894
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904
- ↑ Thurgauer Zeitung, 14.07.1904