Streckiwäldli
Das Streckiwäldli, gesehen von Südwesten nach Nordosten, im Vordergrund die Familiengärten im Rörliberg
Rund 2.3 Hektaren grosses Wäldchen nördlich des Quartiers Rörliberg, östlich begrenzt durch die Sinserstrasse und das angrenzende Landgut Hammer. Heute bezeichnen es Einheimische auch als Hammerwäldli.
Chronologie
um 1845 Auf der 1845/1846 aufgenommenen Landeskarte des Genfer Kartografen Claude Marie Jules Anselmier (1815–1895) ist westlich des Landguts Hammer, dort, wo heute das Streckiwäldli liegt, Wald eingezeichnet.
1887 Im Topografischen Atlas von Hermann Siegfried (1819–1879) erscheint das Streckiwäldli nur unwesentlich kleiner. Der Wald wird von West nach Ost vom Seidelbach (Wasenbächli) durchflossen.
2015 Der Quartierverein Röhrliberg betreibt an der Südwestecke des Waldes einen Robinsonspielplatz für die Kinder des Quartiers: Ein Piratenschiff, eine Ritterburg oder ein Marterpfahl ... alles selbst aus Holz von Kindern und Erwachsenen gezimmert. Geöffnet ist der Spielplatz jeweils am Samstag Nachmittag. [1]
2017 Der Wald gehört Alois Bernhard Iten aus Zug. [2]
Namensgebung
Die Namensgebung bezieht sich klar auf die östlich gelegene ehemalige Kupferschmiede an der Lorze. Das schweizerdeutsche Wort Strecki bedeutet «Streckwerk zur Bearbeitung von Metallen» (d.h. ausdehnen und verlängern von Metall durch Hämmern). Eine Hammerschmiede ist an der Lorze seit 1690 nachgewiesen, die Namenvariation ist beträchtlich: Strecki, Chupferstrecki, Chupferhammer, Chupferschmitten oder Hammerschmitten. Mit der Unterstützung von Wasserkraft wurde Kupfer durch Hämmern gestreckt und zu Kupferblech verarbeitet. [3]
Historische Karten
Siegfriedkarte 1887
Aktueller Kartenausschnitt
Einzelnachweise
- ↑ www.roehrliberg.ch, Informationen zum Robinsonspielplatz [Stand: 28.11.2017]
- ↑ www.zugmap.ch, Eintrag Grundstücknummer 2237 [Stand: 15.10.2017]
- ↑ Dittli, Beat, Zuger Ortsnamen. Lexikon der Siedlungs-, Flur- und Gewässernamen im Kanton Zug. Lokalisierung, Deutung, Geschichten, Zug 2007, Bd. 2, S. 375; Bd. 4, S. 353, 428f.