Kloster Frauenthal: Der Vertrag von Jonen (Anfang bis Mitte 17. Jh.)

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Wappenstein der Zuger Äbtissin Catharina Letter (gest. 1655), in ihrer Amtszeit setzt nach dem Vertrag von Jonen eine rege Bautätigkeit ein, 1638
Das Zisterzienserkloster Wettingen übte die Aufsicht über Frauenthal aus, Ansicht von 1780

1602 gelingt es dem Abt von Wettingen, der die kirchliche Aufsicht über Frauenthal hat, das Leben im Kloster zu beruhigen. In einem Vertrag zwischen dem Kloster Frauenthal, der Stadt Zug und dem Kloster Wettingen werden die Kompetenzen und das klösterliche Leben geregelt. Damit kehrt etwas Ruhe im Kloster ein.


Chronologie

1602 Nachdem die Leitung des Klosters Frauenthal sechs Jahre lang verwaist war, wird am 24. März Maria Margareta Honegger (gest. 1625), die Tochter des Bremgartner Schultheissen, zur neuen Äbtissin gewählt. Ihr gelingt es, mehr Ruhe und Ordnung in das Kloster zu bringen. [1] Nachdem in Frauenthal fast ein halbes Jahrhundert Unruhe herrschte, weil unklar war, wie das Klosterleben geregelt sein soll und vor allem, wer es regelt, ergreift Peter Schmid (1559–1633), der Abt von Wettingen, die Initiative. Im aargauischen Jonen unterzeichnen am 21. Februar das Kloster Wettingen, das Kloster Frauenthal und die Stadt Zug einen Vertrag, der das Verhältnis zwischen dem Kloster und der Stadt Zug regelt. Darin wird festgehalten:

  • dass Frauenthal nach den Konzilsbestimmungen und den Satzungen der Zisterzienser reformiert werden muss.
  • dass die Äbtissin ohne Einmischung des Zuger Rats vom Konvent unter Aufsicht des Vaterabts nach den vom Orden geforderten Regeln gewählt werden soll, wobei der Zuger Rat mit der kirchlichen Obrigkeit die Wahl bestätigen darf.
  • dass die geistliche Führung des Konvents und die Güterverwaltung der Äbtissin zusteht.
  • dass die Äbtissin einen Zuger Ratsherren oder Bürger als Vertrauensmann für die Verwaltungs- und Rechtsgeschäfte wählen und jährlich vor dem Zuger Rat Rechnung ablegen soll.
  • dass die Klosterfrauen keine Freunde und Verwandte besuchen dürfen und Männer geistlichen und weltlichen Standes keinen Zutritt in den Klosterbereich haben.
  • dass alle aus- und eingehenden Briefe der Äbtissin gezeigt werden müssen.
  • dass die Äbtissin alle Klosterfrauen gleichmässig lieben soll.
  • dass die Streitpunkte der Vergangenheit ruhen sollen.
  • dass die Klosterfrauen nach ihrem Gelübde leben sollen und keinen persönlichen Besitz haben dürfen.


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Die Vertragsparteien des Vertrags von Jonen: der Abt von Wettingen, der Baarer Peter Schmid (1559–1633), der Rat der Stadt Zug und das Kloster Frauenthal


Der Jonervertrag ist ein wichtiger Schritt. Trotzdem bleibt eine renitente Gruppe, die sich den im Jonervertrag enthaltenen Klausurvorschriften, der Briefzensur und dem Verzicht auf persönliches Eigentum und Einkommen widersetzt. Wieder werden Nonnen exkommuniziert oder in andere Konvente umgesiedelt. [2]

Der Zuger Rat mischt sich weiterhin in die Belange des Visitators ein und will bei der Aufnahme von Klosterfrauen mitreden. [3]

1604 Am 16. Dezember wird erneut eine Visitation durchgeführt. Der Bericht umfasst 54 Seiten und liest sich wie eine mustergültige Abhandlung über das klösterliche Ideal im Sinn und Geist der Zisterzienser. [4]

Dem Konvent stehen in der Folge eine Reihe tüchtiger Äbtissinnen vor, die den Klosterbetrieb durch frühere Verantwortlichkeiten in verschiedenen Chargen kennen. Sie entstammen vorwiegend Bauern- und Bürgerfamilien aus der Zentralschweiz, dem Freiamt und der Ostschweiz. Die Zuger Kastvögte halten sich weitgehend zurück. Sie sind bei der Wahl der Äbtissin nicht zugegen, entsenden aber eine Delegation, um die Rechtmässigkeit des Wahlprozederes zu prüfen. Der Konvent gibt den Widerstand gegen die strenge Klausur auf. [5] Nach langem Widerstand können die Reformen des Konzils von Trient durchgesetzt, die Pfründen abgeschafft, die Klausur und ein gemeinschaftliches Leben eingeführt werden.

1635 Unter Äbtissin Catharina Letter (gest. 1655), einer Stadtzugerin, setzt eine rege Bautätigkeit ein, das Konventsgebäude und die Kirche werden renoviert und erweitert. Diese Bautätigkeit führt aber zu einer Verschuldung des Klosters. Das Kloster muss Geld aufnehmen. [6]

1647 Die Zahl der Konventualinnen war 1573 auf 12 festgelegt worden. Diese Zahl ist erreicht. Als die Äbtissin Catharina Letter eine ausserkantonale Frau im Kloster aufnimmt, protestieren die Zuger Ratsherren und verlangen, dass nur Frauen aus Stadt und Amt Zug aufgenommen werden dürfen. Zug protestiert beim Abt von Wettingen, Niklaus von Flüe (1598–1649), und droht mit einer militärischen Besetzung des Klosters. Der Abt weist der Zuger Forderungen zurück. Zug erwägt, beim Nuntius zu intervenieren. [7]


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Einzelnachweise

  1. Gruber, Eugen, Geschichte von Frauenthal, Zug 1966, S. 143
  2. Vgl. Anmerkung 1 (Gruber), S. 143ff.
  3. Gruber, Eugen / Sommer-Ramer, Cécile, Frauenthal, in: Helvetia Sacra, Abteilung III, Bd. 3, Zweiter Teil, Bern 1982, S. 712
  4. Vgl. Anmerkung 1 (Gruber), S. 146
  5. Vgl. Anmerkung 1 (Gruber), S. 149
  6. Vgl. Anmerkung 1 (Gruber), S. 151
  7. Vgl. Anmerkung 1 (Gruber), S. 151