Fulach Anna von (vor 1520–1566)

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Vorname: Anna
Nachname: Fulach von
Geschlecht: weiblich
Todes­datum: 7. Februar 1566
Todes­ort: Cham ZG
Beruf: Äbtissin
Religion: römisch-katholisch

Anna von Fulach stammte aus Diessenhofen und wurde 1552 zur 19. Äbtissin des Zisterzienserinnenklosters Frauenthal gewählt. In ihrer Amtszeit versuchte sie, das Leben der Klostergemeinschaft zu ordnen.



Das Wappen von Anna von Fulach, von 1552 bis 1566 erste Äbtissin nach der Reformation


Stationen

vor 1520 Anna stammt aus dem altem Schaffhauser Adelsgeschlecht von Fulach. Nach der Reformation wandern mehrere Vertreter der Familie nach Zürich und Diessenhofen TG aus.

Anna dürfte vor dem Jahr 1520 geboren worden sein. Sie lebt zunächst als Konventualin im Dominikanerinnenkloster St. Katharinental. [1]

1552 Anna von Fulach wird durch den Zuger Stadtrat zur 19. Äbtissin des Zisterzienserinnenklosters Frauenthal gewählt. 1527 hatten die Auswirkungen der Reformation das Klosterleben zum Erliegen gebracht. Frauenthal war eine Vogtei der Stadt Zug und stand unter Aufsicht des Zuger Stadtrats. Äbtissin von Fulach ordnet die Klostergemeinschaft neu. Sie saniert die Klosterfinanzen und erledigt Streitfragen um Zinsen und die Lorzenfischenz. [2] An der Klosterkirche und in der Konventstube lässt sie erste Sanierungen vornehmen. [3]

1554 Der Zuger Stadtrat beschliesst nach Rücksprache mit Äbtissin von Fulach, was eine (einheimische) Klosterfrau oder eine Tochter, die nach einem Probejahr im Kloster Frauenthal bleiben möchte, dem Kloster abgeben soll: Es sind 50 Gulden Zuger Währung, ein Bett samt Inhalt («uffgerüsten bettstatt») «kessi, hafen, pfannen und allem husblunderli». Wer nach dem Probejahr wieder austreten will, muss dem Kloster für Speise und Trank zehn Gulden bezahlen. [4] Die Äbtissin hat die Pflicht, Neuaufnahmen von der Zustimmung des Stadtrats abhängig zu machen. Umgekehrt darf sie auch nicht genötigt werden, eine Frau gegen ihren Willen in die Klostergemeinschaft aufzunehmen. [5]

1559 Mindestens eine weitere Frau aus Diessenhofen – Anna Bolli (gest. 1602), die Tochter von Baltasar Bolli – tritt in die neu gegründete, kleine Klostergemeinschaft im Frauenthal ein. [6]

1562 Der Stadtzuger (?) Joachim Sigrist beleidigt (im wiederholten Fall) die Zuger Obrigkeit. In diesem Rechtsstreit wird erstmals auch die Abgabe von Lebkuchen aus dem Kloster Frauenthal an den Zuger Stadtrat überliefert. Sigrist behauptet, der Rat nehme Lebkuchen und Kernen als Abgaben von Frauenthal an und hintergehe dabei die Stadtbürger. Der Rat entscheidet, dass Sigrists Ehre trotz dem Rechtsstreit unbeschadet bleibt. Sigrist muss aber bei seinem Eid erklären, er kenne die Ratsherren nur als fromme Ehrenleute. Zudem darf er seinen Degen nicht mehr tragen und er kann erst in einem halben Jahr um die Aufhebung dieser Strafe bitten. [7]

Weitere Schriftquellen weisen darauf hin, dass die Abgabe von Lebkuchen in die Zeit von Anna von Fulach zurückgeht. Äbtissin Maria Elisabeth Kunigunde Brandenberg (1681–1742) erklärt 1737, dass – gemäss einer Notiz im Klosterarchiv – Äbtissin von Fulach diese Schenkung freiwillig als Dank für die Unterstützung der Stadt Zug gemacht habe und dass man daraus keine dauerhafte Verpflichtung ableiten könne. [8]

1566 Anna von Fulach stirbt am 7. Februar im Kloster Frauenthal. [9] Ihre Nachfolgerin als Äbtissin wird Magdalena Hindenmann (gest. 1575).


Einzelnachweise

  1. Morosoli, Renato, «Fulach, Anna von», in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 15.04.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/042178/2005-04-15/, [Stand: 24.07.2022]
  2. Morosoli, Renato, «Fulach, Anna von», in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 15.04.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/042178/2005-04-15/, [Stand: 24.07.2022]. Gruber, Eugen, Geschichte von Frauenthal, Zug 1966, S. 226. Gruber, Eugen / Sommer-Ramer, Cécile, Frauenthal, in: Helvetia Sacra, Abteilung III, Bd. 3, Zweiter Teil, Bern 1982, S. 720
  3. Grünenfelder, Josef, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zug, Neue Ausgabe, Bd. 2, Die ehemaligen Vogteien der Stadt Zug, Bern 2006, S. 187
  4. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.1.58, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1552–1649, fol. 14r (15.04.1554, Datum und Wochentag stimmen nicht überein)
  5. «damals anbedinget das sy keine Frauen annemen solle ohne Verwilligung myner Herren, sy aber auch nit ze nöthen eine wider jren Willen anzenemen», vgl. Zurlaubiana, Acta Helvetica 61/149A (20.11.1647), 142/121A (19.09.1647)
  6. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.1.211, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1552–1649, fol. 33v (08.04.1559). Zurlaubiana, Acta Helvetica 142/121A (19.09.1647)
  7. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.1.303, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1552–1649, fol. 45v (14.02.1562)
  8. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.25b.219, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1736–1738, fol. 131r (12.01.1737)
  9. Vgl. Anmerkung 2 (Gruber), S. 226