Kloster Frauenthal: die Besitztümer

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Ausschnitt aus dem Zehntenplan des Klosters Frauenthal von 1717
Hatwil, 1273 aus dem Besitz der Anna von Brunegg erworben. Hatwil ist einer der Höfe, die Frauenthal als Erblehen ausgibt
Amtliche Anzeige der helvetischen Behörden zur Versteigerung eines Hofes des Klosters Frauenthal in Maschwanden, September 1800

Durch Schenkungen, Erbschaften und Käufe erwarb das Zisterzienserinnenkloster Frauenthal im Lauf der Zeit einen ansehnlichen Grundbesitz. Mit dem Einmarsch der Franzosen 1798, dem Ende der Alten Eidgenossenschaft und der Schaffung der Helvetischen Republik, verlor Frauenthal einen grossen Teil seiner Besitztümer.


Der erste Grundbesitz Frauenthals war die Lorzeinsel. 1246 erwarb das Kloster den Zehnten zu Cham, der zuvor dem Stifter Freiherr Ulrich von Schnabelburg (erwähnt zwischen 1223 und 1253) zustand, 1249 erhielt es von der Abtei Einsiedeln eine Hube in Islikon zu Lehen. Später kann das Kloster durch Schenkungen des Adels und einiger Klöster sowie durch Käufe, die häufig von den Klosterfrauen aus ihrem Eigenvermögen bestritten wurden, seine Besitzungen ausdehnen. Güter und Rechte in der Pfarrei Cham und in den Kantonen Zürich und Aargau bildeten einen umfangreichen Besitz. Die Bebauung der Güter erfolgte in Frauenthal nie ausschliesslich nach den zisterziensischen Wirtschaftsprinzipien. Frauenthal gab entgegen der zisterziensischen Usanz Teile seines Besitzes als Lehen aus.

Die Güter im Bereich der Lorzeinsel wurden bis um 1400 durch Konversen bewirtschaftet, die entfernteren hingegen von Anfang an in einzelne Höfe zerstückelt und als Lehen vergeben. Im 13. und 14. Jahrhundert wurde über die Belehnungen kaum Buch geführt. Den ersten Überblick über die klösterlichen Besitzungen und Rechte bietet das von Äbtissin Verena Netstaler (gest. 1494) in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts angelegte Urbar. Das Kloster verfügte damals über einen ansehnlichen Streubesitz im Gebiet von Lorze, Albis und Reuss sowie über Weinberge am Zürichsee. Ihm standen Zehnten in der Chamau, in Arni AG, Maschwanden ZH, Zwillikon bei Ottenbach ZH, Hagnau bei Merenschwand AG und Kestenberg von Mühlau AG zu. Zahlreiche Zinsen in Form von Jahrzeiten, Leibgedingen und Aussteuern der Schwestern fielen an das Kloster. [1]


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Die dunkel eingefärbte Fläche markiert die Lorzeninsel beim Kloster Frauenthal.


Weinberge in Zürich und Cham Das Kloster besass auch Weinberge, 1254 in Hedingen, ab dem frühen 14. Jahrhundert bis in die Reformationszeit auch am Zürichsee in Rüschlikon und Bendlikon (Kilchberg). Ab 1515 besass Frauenthal auch einen Anteil an den Rebbergen in Cham. [2] Mit dem Einmarsch der Franzosen 1798 und der Schaffung der Helvetischen Republik entstand eine neue Rechtslage. Laut Verfassung herrschte auf dem ganzen Staatsgebiet Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Privilegien der geistlichen Körperschaften wurden abgeschafft. Die helvetischen Behörden achteten akribisch darauf, dass das Kloster alle Verordnungen befolgte. Frauenthal erhielt eine scharfe Rüge, als es seinem Verwalter ein Fass Wein abgab, ohne dies gegenüber den Behörden zu deklarieren. Die Äbtissin wurde damals als «Bürgerin-Vorsteherin» angesprochen. Die Klöster wurden staatlich verwaltet und ihr Besitz zum Staatseigentum erklärt. Am 10. Mai 1799 wurde ein Inventar des Klosters und der Lehenshöfe erstellt. Die helvetischen Behörden schrieben einige der ehemaligen Klosterhöfe zur öffentlichen Versteigerung aus. [3] Laut Gesetz war es möglich, dass die Klöster ihren ehemaligen Besitz zurückkaufen konnten.

Unter Aufsicht des Kantons Mit der Schaffung der Mediationsakte durch Napoleon I. (1769–1821) wurde die Situation für Frauenthal besser. Die Klostergüter wurden teilweise zurückgegeben und die Klöster wurden unter den Schutz der Kantone gestellt. Der Kanton Zug machte von seinem Recht Gebrauch, die Klöster genau zu beaufsichtigen, um «Entfremdung des Eigentums» zu verhindern und sicherzustellen, dass die Klöster die öffentlichen Lasten mittragen. Das Kloster musste dem Kanton seine Rechnung vorlegen. So meldete das Zuger Volksblatt 1866, dass das Kloster Frauenthal ein Vermögen von 801'343 Franken besass. [4]. Das Kloster wurde um 1850 verpflichtet, einen Beitrag an den kantonalen Schulfond zu leisten. Dies geschah durch Arbeitsleistung, eine Frauenthaler Schwester arbeitete in der Folge bis in die 1880er-Jahre ohne Besoldung als Lehrerin in Hagendorn. [5]


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Filmdokument

Die imposante Klosteranlage von oben, Film von Mathias Häcki


Einzelnachweise

  1. Gruber, Eugen / Sommer-Ramer, Cécile, Frauenthal, in: Helvetia Sacra, Abteilung III, Bd. 3, Zweiter Teil, Bern 1982, S. 710f.
  2. Gruber, Eugen, Geschichte von Frauenthal, Zug 1966, S. 75ff.
  3. Neue Zürcher Zeitung, 19.09.1800
  4. Zuger Volksblatt, 29.09.1866
  5. Vgl. Anmerkung 2 (Gruber), S. 177f.