Bühlmann Johannes (vor 1510–1555?)

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Vorname: Johannes
Nachname: Bühlmann
Geschlecht: männlich
Beruf: Geistliche, Pfarrer
Religion: römisch-katholisch

Johannes Bühlmann war von 1528/1531 bis 1555 (?) Pfarrer von Cham. Weder über sein Geburts- und Todesjahr noch über seine Herkunft oder seine Ausbildung ist etwas bekannt. Die Überlieferungen aus den 1530er-Jahren vermitteln das Bild eines Mannes, der Konfrontationen offenbar nicht aus dem Weg ging ... allerdings ist für das noch sehr quellenarme 16. Jahrhundert zu bedenken, dass Aussergewöhnliches und Umstrittenes eher verschriftlicht und damit ungleich besser überliefert wurde als die alltägliche Normalität.




Stationen

1528–1531 Johannes Bühlmann wird zwischen 1528 und 1531 der Nachfolger von Pfarrer Jost Müller (vor 1480–1551), der offen mit der neuen Lehre der Reformatoren Huldrych Zwingli (1484–1531) und Heinrich Bullinger (1504–1575) sympathisiert und deshalb die Chamer Pfarrkirche verlassen muss. [1]

1530 Ein umfassendes Pflichtenheft für den Sigristen von Cham wird niedergeschrieben. Es vermittelt schöne Einblicke ins damalige Alltagsleben der Pfarrei. Ob und inwieweit Johannes Bühlmann an diesem Dokument mitgearbeitet hat, ist unklar. [2]

1531 Bühlmann erscheint erstmals als «lüttpriester» [= Leutpriester] von Cham in einer Schriftquelle. Er revidiert das Jahrzeitbuch. [3]

1534 Rudolf Leemann von Cham und Pfarrer Bühlmann geraten sich in die Haare. Leemann lädt Bühlmann bei Nacht und Nebel zum Zweikampf und greift ihn einen Tag später tätlich an. Zudem wuchtet Leemanns Ehegemahlin die Magd des Pfarrers auf dem Kirchhof mit einem «Sparren» [= Dachbalken] nieder. Der Streit kommt am 5. September vor den Zuger Stadtrat. Auch der «Schnider» [unklar, ob Name oder Beruf] im Kirchbüel wird angeklagt, weil er zugeschaut und die beiden Frauen nicht getrennt habe. Die Zuger Ratsherren sperren Leemann und «Schnider» für zwei Tage in einen Stadtturm. Zudem muss Leemann mit seiner schlagfertigen Ehefrau nach Einsiedeln wallfahren und dort beichten. Er darf auch keine Kaufgeschäfte mehr tätigen, bis feststeht, wie er weiter zu bestrafen ist und ob der Kirchhof nach diesem Akt der Gewalt neu geweiht werden muss. Am 10. Oktober kann Leemann wieder über sein Gut verfügen, weil er den Weihbischof von Konstanz, Melchior Fattlin (um 1490–1548), zufriedengestellt hat. Der Stadtrat schlichtet den Streit endgültig und fordert beide Parteien auf, nun Frieden zu halten. [4]

Auch dem Geldspiel scheint der Pfarrer Bühlmann nicht abgeneigt gewesen zu sein. Jedenfalls zitiert ihn der Zuger Stadtrat deswegen, zusammen mit anderen Spielern, nach Zug. [5]

1535 Am 7. Juli vermitteln in Buonas Abgeordnete der Städte Zug und Luzern in einem Streit zwischen Pfarrer Bühlmann und den Kirchgenossen von Meierskappel. Die dortige Kaplanei – Meierskappel wird erst zwischen 1570 und 1587 eine Pfarrei – ist eine Filiale der Pfarrei Cham. In der Urkunde wird festgehalten, dass der Chamer Pfarrer für die Seelsorge nicht nur seinen Pfarrhelfer nach Meierskappel entsenden kann, sondern er selber dort jeden vierten Sonntag eine Messe zu lesen hat. Bereits im Juli 1528 müssen Stadtzuger Abgeordnete in einem Streit zwischen Meierskappel und dem Pfarrer (Bühlmann?) von Cham um Zehntabgaben und Seelsorgepflichten vermitteln. [6]

ca. 1538 Wieder gibt es Streit um Hitzkopf Bühlmann. Oswald Hünenberg erscheint vor dem Zuger Stadtrat und beklagt sich, der Pfarrer von Cham habe mit Worten seine Ehre verletzt. Der Stadtrat verpflichtet Pfarrer Bühlmann, die ausgesprochenen Worte zu widerrufen. Er solle sich beim Messe lesen, Predigen und bei anderen Verrichtungen priesterlicher und würdevoller aufführen. [7]

1541 Pfarrer Bühlmann hat mit einer unbekannten Frau Kinder gezeugt. Für zehn Gulden Barzahlung an den Zuger Stadtrat befreit er sich von der Unehelichkeit. Die Kinder sind damit auch erbberechtigt. [8]

ca. 1549 Und wieder ist Bühlmann in eine Ehrverletzungsklage verstrickt: Der Stadtrat ruft ihn und den Chamer Untervogt Jakob Grob auf, sich künftig in Ruhe zu lassen. [9]

1555 Über Pfarrer Bühlmanns weiteres Wirken ist nichts bekannt. In der dem Chamer Sigristen Oswald Villiger (1735–1809) zugeschriebenen Chronik von 1802 wird als Todesjahr 1555 genannt. Das gleiche Datum nennt der Zuger Arzt und Historiker Franz Karl Stadlin (1777–1829) in seiner Kantonsgeschichte von 1819. Weder Villiger noch Stadlin geben Primärquellen an. [10] 1555 wird Johannes Ofner (vor 1520–1564) zum Pfarrer von Cham gewählt.


Einzelnachweise

  1. Brändly, Willy, Jodocus Müller (Molitor), Pfarrer in Cham (Kt. Zug), gest. 1551 in Zürich, in: Zwingliana 5, 1941, S. 319–330, hier: S. 323. Iten, Albert, Tugium Sacrum. Der Weltklerus zugerischer Herkunft und Wirksamkeit bis 1952, Stans 1952, S. 480f.
  2. Wolf, Otto et al., Geschichte von Cham, Bd. 1, Cham 1958, S. 221–223
  3. Zurlaubiana, Acta Helvetica 117/24 (um 1750?)
  4. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.0.203, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1471–1623, fol. 50r (05.09.1534–10.10.1534)
  5. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.0.840, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1471–1623, fol. 149r (undatiert, ca. 1523–ca. 1542)
  6. Lütolf, Konrad, Geschichte von Meierskappel, in: Der Geschichtsfreund 56, 1901, S. 3–154, hier S. 53f. Die Urkunde wird im Bürgerarchiv Zug aufbewahrt
  7. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.0.262, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1471–1623, fol. 64r (undatiert, eventuell 1538)
  8. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.0.463, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1471–1623, fol. 96v (08.10.1541)
  9. Bürgerarchiv Zug, A 39.26.0.626, Ratsprotokolle der Stadt Zug 1471–1623, fol. 118v (undatiert, ca. 1546–1552, eventuell 1549)
  10. Pfarrarchiv / Kirchgemeindearchiv Cham, A 1/1493, Villigerchronik, S. 22. Stadlin, Franz Karl, Die Geschichten der Gemeinden Chaam, Risch, Steinhausen u. Walchwyl. Des ersten Theils zweiter Band, Luzern 1819, S. 273