Wegkreuz Lindencham

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Das Sandsteinkreuz aus dem 19. Jahrhundert steht an der Hauptstrasse in Lindencham (Sinserstrasse) gegenüber der Einmündung der von St. Wolfgang her kommenden Strasse. Gemäss einer lokalen Überlieferung ist die Errichtung des Kreuzes mit einem Gelübde verbunden.


Wegkreuz in Lindencham, undatiert (ca. 1970–ca. 1975)
Das Wegkreuz an der Sinserstrasse in Lindencham, zwischen Masten und Verkehrsschild, 24.04.2020
Detailaufnahme Kreuz
Detailaufnahme Sockel


Chronologie

1828 Bereits im frühen 19. Jahrhundert ist an der Weggabelung bei Lindencham ein Wegkreuz nachgewiesen. [1]

1849 In den 1840er Jahren wird die Sinserstrasse zur Kunststrasse ausgebaut. Gemäss der Inschrift wird das Wegkreuz 1849 erneuert.

1934 Baumeister Jakob Baggenstos (1912–1986) übernimmt den Unterhalt des Wegkreuzes. [2]

2005 Das Sandsteinkreuz wird fachgerecht restauriert. [3]

2023 Das Wegkreuz von Lindencham ist im Inventar der schützenswerten Denkmäler der Gemeinde Cham enthalten. [4]


Beschreibung

Das schlanke, neugotische Sandsteinkreuz ohne Inschrift und Korpus steht auf einem Sockel, auf dessen Hinterseite die Inschrift «M. R. / 18 49» angebracht ist. Der Stamm und die Kreuzarme besitzen erhöhte Randleisten. Der vertikale Balken und der Querbalken weisen pfeilartig gestaltete Enden auf. [5]


Die Legende

Gemäss einer im Archiv des Klosters Heiligkreuz aufbewahrten Überlieferung soll das Kreuz errichtet worden sein, als die Pferde eines Fuhrwerks bei der Zollbrugg (Sinserbrugg) durchbrannten und erst an dieser Stelle zum Stehen gebracht werden konnten. Bei der Zollbrugg soll früher auf einem Bild mit einer Darstellung dieses Ereignisses zu sehen gewesen sein. Das Bild – ein Exvoto? – ist aber verschollen. [6]


Aktueller Kartenausschnitt

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Einzelnachweise

  1. Grünenfelder, Josef, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zug, Neue Ausgabe, Bd. 2, Die ehemaligen Vogteien der Stadt Zug, Bern 2006, S. 253f.
  2. Vgl. Anmerkung 1 (Grünenfelder), S. 527
  3. Vgl. Anmerkung 1 (Grünenfelder), S. 253f.
  4. Amt für Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Zug, Inventar der schützenswerten Denkmäler der Gemeinde Cham, Grundstücknummer 487 [Stand: 29.06.2023]
  5. Vgl. Anmerkung 1 (Grünenfelder), S. 253f.
  6. Vgl. Anmerkung 1 (Grünenfelder), S. 253f.